Festplattengarantie: Mehr Klarheit und Seriosität müssen her

08.05.2003
Zum Beitrag "Rückzieher: Seagate-Festplatten wieder mit zwei Jahren Garantie" in ComputerPartner 17/03, Seite 12, erreichte uns folgende Zuschrift:

Wer ist in einem solchen Fall letztlich der Dumme? Ich fürchte, dass der Fachhändler, der dem privaten und gewerblichen Endkunden gegenübersteht, den schwarzen Peter hat. Wie soll man in solchen Fällen mit dem Kunden sprechen? Diese haben in der Regel für so ein Durcheinander überhaupt kein Verständnis. Besonders kompliziert wird es, wenn wir auch noch von Beweislasten sprechen, die sich nach sechs Monaten umdrehen.

Was sind schon eindeutige Beweise in dieser Branche?

Ich denke, hier müssen mehr Klarheit und Seriosität her. Eine ganz einfache Regel für alle Teile: zwei volle Jahre 100-prozentige Funktionsgarantie ab Endverkaufsdatum an den Endkunden. Diese Garantie sollte der Hersteller übernehmen und beim Produkt mit einpreisen. Als Reklamationsweg sollten sowohl der Händler als auch der Endkunde direkt an den Hersteller oder einen Vorlieferanten herantreten können.

Burkhard Widera,

Geschäftsführer PC-Service Widera. Lienen

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