Finanzamt zog den Kürzeren

27.03.2003

Steht ein Firmenwagen mehreren Arbeitnehmern zur privaten Nutzung zur Verfügung, beläuft sich der als Arbeitslohn zu erfassende geldwerte Vorteil für jeden Kalendermonat (noch) auf insgesamt ein Prozent des inländischen Lis-tenpreises des Kfz. Dieser Wert ist auf die Nutzungsberechtigten aufzuteilen. Keinesfalls ist der geldwerte Vorteil für jeden Arbeitnehmer gesondert und jeweils in voller Höhe auszuweisen, wie das Finanzamt im verhandelten Fall meinte (Bundesfinanzhof, Az.: VI R 132/00). (jlp)

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