Finanzierung durch Bürgschaften für den Facheinzelhandel

23.01.2003
Neben Eigenkapitalisierung und Förderkredite gibt es noch eine weitere Möglichkeit für den Einzelhandel, Finanzmittel zu bekommen. Der BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e. V.) informiert in Kooperation mit demHDE (Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.) über die Finanzierung im Einzelhandel durch Bürgschaften.

Kein Kredit ohne Sicherheiten, kein Kredit nur wegen Sicherheiten! Vor dem Hintergrund der geringen Eigenkapitalausstattung der Unternehmen und der angespannten konjunkturellen Situation sind dingliche Sicherheiten im notwendigen Umfang immer schwieriger zu beschaffen. BVT und HDE zeigen auf, wie man als Einzelhändler auch durch Bürgschaften die dringend benötigen Finanzmittel erhalten kann.

Welchen Wert hat eine Bürgschaft für die Bank?

Mit der Einführung von Basel II ab 2007 werden Sicherheiten und damit Bürgschaften an Bedeutung zunehmen.

Bürgschaften spielen im Mittelstand seit jeher eine Rolle in der Absicherung von Bankkrediten. Die veränderten Rahmenbedingungen haben dem Instrument Bürgschaft zu einem neuen Aufschwung verholfen. Viele Bürgschaftsbanken verzeichnen seit zwei Jahren einen deutlichen Anstieg der Nachfrage. Die Ausfallbürgschaften, die Bürgschaftsbanken geben, sind vollwertige Kreditsicherheiten. Die Bürgschaftsbanken sind Kreditinstitute, und ihr Geschäft wird von den Bundesländern rückverbürgt. Sie sind somit auch ein Instrument der Mittelstandsförderung.

Was ist eine Bürgschaftsbank?

Bürgschaftsbanken (in einigen Bundesländern heißen sie Kreditgarantiegemeinschaften) sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft. An ihnen sind neben der Kammerorganisation weitere Wirtschaftsverbände, darunter auch die Einzelhandelsverbände, sowie Kreditinstitute und in einigen Ländern auch Versicherungsunternehmen beteiligt. Sie sind kraft Gesetzes steuerbefreit. Sie stehen nicht miteinander im Wettbewerb, sondern sind - jeweils rechtlich und wirtschaftlich selbstständig - für die mittelständischen Unternehmen nur in "ihrem" Bundesland (siehe Kasten) tätig.

Für welche Kredite kann ich eine Ausfallbürgschaft bekommen?

Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für kurz-, mittel- und langfristige Kredite aller Art und für jeden wirtschaftlich vertretbaren Zweck, zum Beispiel für

- Existenzgründungen

- Investitionsfinanzierungen

- Betriebsmittel (auch Kontokorrentkreditrahmen)

- Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften.

Die Übernahme von Bürgschaften für Umschuldungen und Sanierungen ist ausgeschlossen. Gleiches gilt für Kredite, die bereits vor Beantragung der Ausfallbürgschaft gewährt worden sind.

Ich möchte gerne einen Betrag von 250.000 Euro für einen Kredit von 350.000 Euro, der eine Laufzeit von fünf Jahren haben soll, verbürgen lassen. Ist das möglich?

Grundsätzlich ja. Ausfallbürgschaften können für ein Unternehmen innerhalb eines Gesamtbetrages von 750.000 Euro übernommen werden. Die Bürgschaft erstreckt sich auf höchstens 80 Prozent des zu verbürgenden Kredits. Im geschilderten Fall ist diese Bedingung erfüllt. Und auch die dritte Komponente - eine Kreditlaufzeit von nicht mehr als 15 Jahren - ist gegeben.

Voraussetzung ist, dass das Finanzierungsvorhaben betriebswirtschaftlich sinnvoll und tragfähig ist und das Unternehmen die bankübliche Kreditwürdigkeitsprüfung besteht. Die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank soll vermeiden, dass Ihnen nur wegen der fehlenden Absicherung kein oder kein ausreichender Kredit gewährt wird.

Wie muss ich bei der Beantragung einer solchen Bürgschaft vorgehen?

Anträge können über alle Kreditinstitute gestellt werden. Das Antragsformular ist auch im Internet beim Verband der Bürgschaftsbanken (www.vdb-info.de) zugänglich. Trotz Straffung der Antragsverfahren stellen Bürgschaftsbanken immer wieder fest, dass relevanteInformationen zur Entscheidung durch die Unternehmen nicht beigefügt werden. Hier eine Checkliste für notwendige Angaben:

- Darstellung der Unternehmensentwicklung mit Erläuterungen zum Sortiment, Kundenkreis, Konkurrenzsituation, Vertriebsform, Standort

- Beruflicher Werdegang des Antragstellers

- Selbstauskunft mit entsprechenden Nachweisen

- Unbeglaubigter Grundbuchauszug und Wertermittlung, soweit privater oder gewerblicher Immobilienbesitz vorhanden ist

- Gesellschafts-, Übernahme-, Miet/Pachtverträge oder entsprechende Vorverträge, Handelsregisterauszug

- Unterschriebene Jahresabschlüsse mit Steuerbilanzen und GuV-Rechnungen der letzten drei Jahre oder Einnahmen-Überschuss-Rechnungen mit Vermögensaufstellung (gewerblich), aktuelle BWA

- Umsatz-, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung

- Aufstellung über bereits bestehende Kredite, Darlehens- oder Leasingverbindlichkeiten, die jährlichen Belastungen hieraus sowie die Besicherung dieser Verbindlichkeiten.

Dies entspricht den gleichen Unterlagen, die auch die Bank sehen will, wenn es um die Kreditentscheidung geht. Wichtig ist eine größtmögliche Aktualität. Transparenz schafft Vertrauen.

Wie teuer wird die Bürgschaft für mich?

Das variiert je nach Bürgschaftsvorhaben (Gründung oder bereits etabliertes Unternehmen) und nach Bürgschaftsbank. Es fällt eine einmalige Bearbeitungsgebühr an, die zwischen 0,75 und einem Prozent des Bürgschaftsbetrages liegt. Dazu kommt eine laufende Avalprovision von in der Regel einem Prozent per anno auf den jeweiligen Bürgschaftsbetrag.

Ich bin Existenzgründer und suche nach einer Hausbank, die mir einen Kredit gewährt. Kann mir in diesem Fall die Bürgschaftsbank weiterhelfen?

Ja. Einige Bürgschaftsbanken bieten mittlerweile das Produkt "Bürgschaft ohne Bank" an, so zum Beispiel die Bürgschaftsbank Saarland. Hier nimmt die Bürgschaftsbank Anträge von Kreditsuchenden bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 110.000 Euro ohne Einschaltung einer Hausbank direkt entgegen.

Bei positivem Entscheid erhält der Antragsteller eine auf maximal drei Monate befristete Bürgschaftszusage, mit der er sich dann mit besseren Erfolgsaussichten um eine Hausbank bemühen kann, die den zu verbürgenden Kredit gewährt. Wird keine Hausbank gefunden, verfällt das Angebot der Bürgschaftsbank mit Ablauf der gesetzten Frist.

Ihr Ansprechpartner beim HDE: Frau Dr. Kathrin Andrae,Tel. 030 72625023E-Mail: hde@einzelhandel.de

BVT, Tel. 0221 27166-0, Fax -20E-Mail: bvt@einzelhandel.de

FACTS & FIGURES

Die Bürgschaftsbanken auf einen Blick

- Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH, Tel. 0711 16456,E-Mail: bb@buergschaftsbank.de

- Kreditgarantiegemeinschaft für den Handel in Bayern GmbH, Tel. 089 55118137, E-Mail: info@kgg-handel.de

- GGG Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH, Tel. 030 3110040, E-Mail: info@buergschaftsbank-berlin.de

- Bürgschaftsbank Bremen GmbH, Tel. 0421 335233,E-Mail: info@buergschaftsbank-bremen.de

- Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, Tel. 040 6117000,E-Mail: info@bg-hamburg.de

- Bürgschaftsbank Hessen GmbH, Tel. 0611 15070,E-Mail: info@bg-h.de

- Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Tel. 0385 395550, E-Mail: info@buergschaftsbank-mv.de

- Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) GmbH, Tel. 0511 337050, E-Mail: info@nbb-hannover.de

- Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH, Tel. 02131 51070, E-Mail: info@bb-nrw.de

- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH, Tel. 06131 9850, E-Mail: isb-rlp.de

- Bürgschaftsbank Saarland GmbH, Tel. 0681 3033118,E-Mail: info@bbs-saar.de

- Bürgschaftsbank Sachsen GmbH, Tel. 0351 44090, E-Mail: info@bbs-sachsen.de

- Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH, Tel. 0391 73750, E-Mail: info@bb-sachsen-anhalt.de

- Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH, Tel. 0431 59380, E-Mail: info@buergeschaftsbank-sh.de

- Bürgschaftsbank Thüringen GmbH, Tel. 0361 21350,E-Mail: buergschaftsbank-erfurt@t-online.de

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