Blaumachen hat im Sommer Hochsaison

Fingierte Krankschreibungen



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.
Vorgetäuschte Erkrankungen im Urlaub belasten Unternehmen – und sind schwer aufzudecken. Tipps für Arbeitgeber von der Detektei A Plus.

Urlaub ist etwas Wunderbares, aber regelmäßig viel zu schnell vorbei. Ein scheinbar cleverer Trick, damit sich das Urlaubskonto weniger schnell leert, ist eine vorgetäuschte Erkrankung: Wer ein paar Tage Grippe vortäuscht, bekommt die Urlaubstage nach der Rückkehr an den Arbeitsplatz wieder gutgeschrieben.

So einfach, so schlecht – denn auch diese besonders schwer nachweisbare Variante des Lohnfortzahlungsbetrugs ist eine Straftat, die ehrliche Mitarbeiter benachteiligt und das Unternehmen sowie die Allgemeinheit wirtschaftlich schädigt. Doch Arbeitgeber können sich vor Blaumachern im Urlaub schützen.

Arbeitgeber sollten das Blaumachen grundsätzlich ahnden, sonst macht diese Praxis Schule im Unternehmen.
Arbeitgeber sollten das Blaumachen grundsätzlich ahnden, sonst macht diese Praxis Schule im Unternehmen.
Foto: g-stockstudio - shutterstock.com

"Praktisch ist es so, dass der Urlaub mit der Krankschreibung endet. Anders gesagt: Wer sich gleich ein Attest besorgt, kann die Tage später nachholen", erklärt Jochen Meismann , Geschäftsführer der Detektei A Plus. Diese Regelung empfinden manche Mitarbeiter als Einladung, ihr Urlaubskonto durch eine fingierte Krankschreibung aufzubessern. Ein Unrechtsbewusstsein fehlt den Blaumachern meist: Wie eine Umfrage kurz vor der WM 2014 ergab, wollten allein damals während des Turniers rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer vorsätzlich krankfeiern. Im Schnitt planten sie, zwei Tage blauzumachen.

Dies entspricht einem wirtschaftlichen Schaden von rund einer halben Milliarde Euro – und kann sogar strafrechtlich relevant sein. "Wenn der Arbeitgeber eine vorgetäuschte Krankmeldung nachweisen kann, darf er dem Schwindler sofort fristlos kündigen", erklärt Jochen Meismann. "Der Knackpunkt ist nur, dass gerichtsfeste Beweise ohne professionelle Hilfe meist schwer beizubringen sind."

Wer die Täuschung nicht ahndet, öffnet Betrügern Tür und Tor

Die Beweislast liegt nämlich auf Seiten des Unternehmens. Doch dies ist noch lange kein Grund, Blaumachern freie Bahn zu lassen, meint der Chef der Detektei A Plus: "Falsche Krankschreibungen führen zu erheblichen finanziellen Schäden. Wer die Täuschung nicht ahndet, öffnet weiteren Fällen von Betrug Tür und Tor. " Wichtig ist zunächst darauf zu achten, dass der Mitarbeiter seine Pflichten erfüllt: Wer im Urlaub erkrankt, muss den Arbeitgeber sofort und auf dem schnellst möglichen Weg von der Krankheit und ihrer voraussichtlichen Dauer unterrichten. Er sollte auch eine Kontaktadresse am Ferienort hinterlassen. Ab dem vierten Tag ist er verpflichtet, ein Attest einzureichen – er kann es aus dem Urlaub faxen oder mailen. "Der Arbeitgeber hat sogar das Recht, ab dem ersten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu fordern", sagt Jochen Meismann: "Wenn Zweifel bestehen, sollte er diese Möglichkeit durchaus ausschöpfen." Ein Verdacht wäre etwa berechtigt, wenn der Mitarbeiter auch sonst auffallend oft fehlt, vor allem am Anfang oder Ende der Arbeitswoche. Auch bei widersprüchlichen Details, rückdatierten Attesten oder einem vorangegangenen innerbetrieblichen Konflikt sollten Arbeitgeber hellhörig werden.

Angeblich Kranke, die sich am Strand vergnügen

Ein Problem für den Chef ist oft: Als Laie fehlen ihm die Mittel, die Angaben auf dem Attest zu überprüfen. "In den Ferien lassen sich Angestellte besonders leicht dazu verleiten, Extra-Freizeit zu erschwindeln", weiß der Chef-Ermittler, "denn viele Täter fühlen sich fernab ihres Wohnorts unbehelligt." Generell gilt: Wer sich bei Aktivitäten erwischen lässt, die seiner Arbeitsunfähigkeit widersprechen, riskiert die Kündigung.

Ein effektives Mittel, Betrügern das Handwerk zu legen, ist daher ein fachgerechter Observationseinsatz. Hierbei beobachten Detektive den Mitarbeiter diskret, um zu ermitteln, wie plausibel seine Krankmeldung ist. "Ein bundesweit agierender Dienstleister ist ohne Weiteres in der Lage, den Urlauber auch in den Alpen oder an der Ostsee zu observieren. Auch im Ausland sind unsere Detektive regelmäßig tätig, um Blaumacher zu überführen. Arbeitsunfähigkeit bedeutet zwar nicht zwangsläufig Bettruhe. Aber wenn sich herausstellt, dass sich der angeblich Kranke den ganzen Tag in den Bergen oder am Strand vergnügt hat, helfen ihm keine Ausflüchte mehr."

Im Anschluss hat der Arbeitgeber meist genug Beweise an der Hand, um sich juristisch zu wehren, so Jochen Meismann: "Wenn erwiesen ist, dass der Mitarbeiter pflichtwidrig gehandelt hat, hat er gegen seinen Arbeitgeber juristisch kaum eine Chance."

Weitere Informationen unter www.detektei-aplus.de

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