Firma kann sofortige Vorlage der Krankmeldung verlangen

03.03.2004
Unter Umständen müssen Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.

Unter Umständen müssen Arbeitnehmer bereits am ersten Krankheitstag ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen.

So entschied das Landesarbeitsgericht Hessen im Fall eines Teamleiters. Der klagte gegen die Abmahnung seines Arbeitgebers, eines Computerunternehmens. Nachdem der Kläger über einen längeren Zeitraum immer wieder nur für wenige Tage krank geschrieben war, verlangte die Firma die Vorlage des ärztlichen Attests bereits ab dem ersten Tag der Erkrankung. Der Arbeitnehmer weigerte sich jedoch und berief sich auf die übliche Frist von drei Tagen. Wegen verspäteter Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung handelte er sich daraufhin eine Abmahnung ein.

Das Urteil: Der Arbeitgeber könne die sofortige Vorlage des Attests verlangen, wenn ein wichtiger Grund vorliege. Die häufigen Kurzerkrankungen des Arbeitnehmers zählten dazu. Damit sei die sofortige Forderung des Arbeitgebers nach dem Attest auch ohne Zustimmung des Betriebsrats gerechtfertigt (Az. 6 Sa 463/03). (bz)

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