Firma muss Anwaltskosten für Betriebsrat übernehmen

09.09.2004
Hat der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied ohne Zustimmung des Betriebsrats gekündigt, so muss er in einem Zustimmungsersetzungsverfahren für die Kosten des Anwalts des Betriebsrats aufkommen.

Hat der Arbeitgeber einem Betriebsratsmitglied ohne Zustimmung des Betriebsrats gekündigt, so muss er in einem Zustimmungsersetzungsverfahren für die Kosten des Anwalts des Betriebsrats aufkommen.

Vertritt der Anwalt außer dem Betriebsrat auch das betroffene Betriebsratsmitglied, so muss der Arbeitgeber auch diese Anwaltskosten tragen, stellt das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil fest.

Solange der Betriebsrat und das betroffene Betriebsratsmitglied die gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Kündigung verhindern wollen, verstößt der Rechtsanwalt nicht gegen das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen (Az. 7 ABR 60/03). (bz)

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