Firmen haften für ihre Mitarbeiter

29.07.2004
Eine neue EU-Richtlinie zum Schutz des geistigen Eigentums lässt einen weiteren Anstieg der Strafverfolgung illegaler Downloads erwarten. Demnach haften Firmen, die keine Regelung für das Surfverhalten im Web vorweisen können, für illegale Film- und Musik-Downloads ihrer Mitarbeiter. Von ComputerPartner-Redakteurin Marzena Fiok

Der Ministerrat der Europäischen Union hat soeben eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Rechte an geistigem Eigentum verabschiedet. Unter Strafe gestellt sind Aktivitäten, die den Kopierschutz von Filmen, Musik oder Software umgehen. Unmissverständlich gilt dies für illegale Downloads und die Verbreitung von Musik über Internet-Tauschbörsen wie Kazaa. Nutzen Mitarbeiter ihre Firmen-PCs zu diesem Zweck, wird das Unternehmen dafür haftbar gemacht, wenn der Verursacher sich nicht zweifelsfrei feststellen lässt. Auf diese rechtlichen Konsequenzen weist Websense, Anbieter für das Management von Internetzugängen und Applikationen am Arbeitsplatz, hin.

Azubi wegen P2P-Filesharing verurteilt

Auf Betreiben des Deutschen Phonoverbands verurteilte das Amtsgericht Cottbus kürzlich im ersten deutschen Gerichtsverfahren wegen P2P-Filesharing-Missbrauch einen Auszubildenden zu 8.500 Euro Strafe und Schadensersatz. Er hatte illegal Musik über die Tauschbörse Kazaa angeboten. Geht es nach dem Deutschen Phonoverband, ist dies der Anfang einer umfangreichen Kampagne, um der illegalen Nutzung von Musik über Internet-Tauschbörsen Einhalt zu gebieten. Ob die Täter dabei vom Privat- oder Firmen-PC aus agieren, ist hier ohne Belang.

"Jedes Unternehmen ohne klar definierte Internet-Nutzungsrichtlinien verletzt grundlegende Sorgfaltspflichten bei der Bereitstellung eines rechtlich einwandfreien Internetzugangs", sagt Michael Kretschmer, Regional Director Central Europe bei Websense. "Firmen sind damit voll haftbar, wenn Mitarbeiter, Auszubildende, Praktikanten oder auch freie Mitarbeiter nicht lizenzierte Software einsetzen oder kopiergeschützte Inhalte wie Musik und Filme über das Web herunterladen."

Davor können sich Unternehmen allerdings schützen: Eine notwendige Maßnahme ist die Festlegung und die Kommunikation unmissverständlicher Richtlinien für die Nutzung des Internetzugangs. Dieser Schritt muss ergänzt werden durch die entsprechende Überwachung unmittelbar am Internetzugang, im Firmennetz und an den einzelnen Arbeitsplätzen. Damit lässt sich verhindern, dass Mitarbeiter auf illegale Inhalte zugreifen können und sie downloaden. Diese Schritte sind notwendig, da die Sorgfaltspflicht nicht beim ISP oder dem Anbieter der illegalen Inhalte liegt, sondern beim jeweiligen Unternehmen.

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