Privatnutzung

Firmenwagen

22.06.2010
Trägt der Arbeitnehmer Teile der Kosten seines Firmenwagens selbst, stellt sich die Frage, inwieweit der geldwerte Vorteil nach der 1-Prozent-Methode gemindert werden kann.
Foto: Daimler AG

Erhält ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur Privatnutzung, so versteuert er diesen Vorteil in der Regel nach der 1-Prozent-Regelung. Trägt einen bestimmten Teil der Kosten seines Firmenwagens selbst, so stellt sich in der Praxis die Frage, inwieweit der geldwerte Vorteil nach der 1-Prozent-Methode gemindert werden kann. In drei aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof hierzu Stellung.

Ein Angestellter eines Pharmaunternehmens war im Außendienst tätig. Er erhielt ein Leasingfahrzeug der Marke Porsche als Firmenfahrzeug, welches er auch privat nutzen durfte. Er zahlte an seinen Arbeitgeber zu Beginn der Nutzung einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten von rd. 75.000 Euro.

Der Arbeitgeber ermittelte bei der Lohnsteuerberechnung den geldwerten Vorteil nach der 1-Prozent-Regelung. Der Angestellte machte in seiner Einkommensteuererklärung 1/3 seiner Zuzahlung als Werbungskosten geltend. D.h., er schrieb seine geleisteten Anschaffungskosten seines Nutzungsrechts auf drei Jahre ab. Es ist anzunehmen, dass dies der Laufzeit des Leasingvertrages entsprach.

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