Förderkredite für den Facheinzelhandel

09.01.2003
Zukunftsinvestitionen in Flächenerweiterung, Spezialisierung und Filialisierung sind ohne Fremdfinanzierung oftmals nicht möglich. Der BVT (Bundesverband Technik des Einzelhandels e. V.) informiert in Kooperation mit dem HDE (Hauptverband des Deutschen Einzelhandels e. V.) über dieses Thema.

Wer als Fachhändler in seine Zukunft investieren will, etwa durch Erweiterung der Ladenfläche oder durch den Aufbau eines Filialnetzes, kommt ohne Fremdfinanzierung kaum aus. HDE und BVT haben sich dem Thema Förderkredite gewidmet und einen Folder herausgebracht. Darin geht es um interessante Konditionenvorteile und die Voraussetzungen für Fördermittel zum Beispiel bei Existenzgründungen und Betriebsübernahmen. Hinweise, Ansprechpartner und Bezugsadressen für weitergehende Informationen finden Sie im Kas-ten zu diesem Beitrag.

Lohnt es sich überhaupt, einen Förderkredit zu beantragen? Die Banken haben doch schon jetzt kein Interesse an einer Finanzierung!

Ja, es lohnt sich. Auch wenn die Bereitschaft vieler Banken in letzter Zeit nachgelassen hat, sich in diesem Segment zu engagieren. Die Förderbanken reagieren mit einer veränderten Entgeltpolitik für die Banken, um deren Interesse zu erhöhen. Für Sie besonders attraktiv an den Förderkrediten sind weniger die reduzierten Zinsen, sondern vielmehr die - angen Laufzeiten und im Regelfall das Angebot von tilgungsfreien Jahren sowie Entlastungen bei der Besicherung.

Was hat es mit der Haftungsfreistellung auf sich? Kann ich dann weniger Sicherheiten stellen?

Nicht unbedingt. Die Haftungs-freistellung ist ein internes Verhältnis zwischen der Förderbank und der Hausbank zur Risikoverteilung des beantragten Darlehens. Durch die Haftungsfreistellung reduziert sich jedoch das Ausfallrisiko der Bank erheblich, sodass diese bei nicht ausreichenden Sicherheiten eher bereit ist, Ihr Vorhaben zu finanzieren. Das ist aber kein Automatismus, sondern eine Einzelfallentscheidung.

Welche Programme kann ich als mittelständischer Einzelhändler überhaupt in Anspruch nehmen?

Bis auf wenige Einschränkungen bei Länderprogrammen zur regionalen Entwicklung stehen Ihnen alle Förderprogramme offen, sofern Sie Ihren Wohnort beziehungsweise Firmensitz in der Bundesrepublik haben. Viele Programme unterliegen jedoch einer zeitlichen Beschränkung der Inanspruchnahme, die von zwei bis acht Jahren nach Gründung des Unternehmens reichen kann. Einige Förderdarlehen sind Unternehmen vorbehalten, die ihren Hauptsitz in den neuen Bundesländern haben. Hier sind auch die Konditionen besonders günstig. Ausführlich informiert darüber der HDE-Förderkalender.

Wie erfahre ich von Fördermöglichkeiten?

Erste Informationen erhalten Sie bei Ihrem Einzelhandelsverband. Einen umfassenden Überblick über alle Programme des Bundes und der Länder bietet der HDE-Förderkalender auf CD-ROM. In jeder Ausgabe des Handelsjournals informiert der HDE zum Beispiel über neue Programme und Zinssatzänderungen. Sie können sich auch direkt über das Internetangebot der Förderbanken informieren. Die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) besitzt zu-dem ein dichtes Netz an Beratungsstellen.

Wo erhalte ich die Anträge?

Jede Bank in Deutschland hält die wichtigsten Anträge für Förderkredite vor. Es ist mittlerweile auch möglich, bei der Deutschen Ausgleichsbank (www.dta.de) und bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (www.kfw. de) Anträge online auszufüllen und dann ausgedruckt und mit den entsprechenden Unterlagen bei der Bank einzureichen.

Kann ich direkt mit meinem Antrag zur Förderbank gehen?

Nein. Deutschland arbeitet mit dem Prinzip der Durchleitungsbank, das heißt, Ihre Hausbank oder eine andere Geschäftsbank nimmt Ihren Antrag entgegen, prüft das Vorhaben und reicht diesen Antrag an die entsprechende Förderbank (DtA, KfW, Landesförderinstitute) weiter. Anders verhält es sich mit Bürgschaften: Hier wenden Sie sich direkt an die Bürgschaftsbank Ihres Bundes-landes.

Habe ich einen Anspruch auf Fördermittel?

Nein. Ihre Bank prüft nach den üblichen Kriterien und beteiligt sich an der Vergabe dieses Förderkredites nur dann, wenn sie von Ihrem Projekt überzeugt ist. Oberste Maxime ist deshalb eine gründliche Vorabinformation über das ausgewählte Programm sowie die sorgfältige, ausführliche und zeitnahe Aufbereitung Ihrer Unterlagen wie für einen "normalen" Bankkredit.

Kann ich meine Investitionen zu 100 Prozent mit öffentlichen Mitteln finanzieren?

In der Regel nicht. Mit einer Kombination verschiedener Förderprodukte können maximal 75 Pro-zent der Gesamtinvestitionen ge- fördert werden. Ausnahmen sind die Schaffung neuer Arbeitsplätze und die Betriebsmittelfinanzierung, die jeweils zu 100 Prozent finanziert werden können. Auch für kleine Existenzgründungen im Rahmen des DtA-Startgeldes gilt diese Regelung.

Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass mein nachgefragtes Finan-zierungsvolumen von 35.000 Eu-ro zu gering für einen Förderkredit ist.

In diesem Fall hat Ihre Bank Sie falsch informiert. Es gibt in keinem Förderprogramm einen förderfähigen Mindestbetrag, wohl aber Höchstbeträge.

Lassen sich verschiedene Förderprogramme kombinieren?

Ja. Folgendes Beispiel soll dies demonstrieren: Sie haben Ihr Unternehmen vor eineinhalb Jahren gegründet. Die Geschäfte laufen bereits seit einem Jahr erfolgreich. Nun planen Sie eine Expansion mit einem weiterem Geschäft. Die Gründung haben Sie mit Eigenmitteln und einem Kontokorrentkredit der Bank finanziert. Für die Ex-pansion möchten Sie gerne Fördermittel in Anspruch nehmen. Die Investitionssumme beläuft sich auf 275.000 Euro. Einen Finanzierungsmix zeigt der Kasten auf Seite 24. Besonders attraktiv ist die Einbeziehung der ERP-Eigenkapitalhilfe, mit der Sie die Eigenkapitalausstattung Ihres Un-ternehmens verbessern. So kommen Sie schneller dem Ziel näher, eine Eigenmittelquote von 25 bis 30 Prozent zu erreichen, die heute als langfristig notwendig für die Sicherung des Unternehmens angesehen wird.

Nächste Woche erfahren Sie alles Wissenswerte über "Eigenkapitalisierung im Handel".

Facts & Figures

Informationen zu Förderprogrammen und aktuellen Konditionen sowie Neuerungen und Veränderungen gibt es hier:

- Ihr Ansprechpartner beim HDE: Frau Dr. Kathrin Andrae, Tel. 030 726250-23, Fax: -29, E-Mail: kandrae.hde@einzelhandel.de

- HDE-Förderkalender auf CD-ROM (Preis: 28 Euro plus MwSt., Verpackung und Versand), zu bestellen bei Dr. Kathrin Andrae

- HDE-Förderkalender monatlich im Handelsjournal

- Internet-Portal des Einzelhandels www.einzelhandel.de in den Rubriken Existenzgründung & Nachfolge, Finanzierung & Steuern

- BVT, Tel: 0221 27166-0, Fax: -20, E-Mail: bvt@einzelhandel.de

- Kreditanstalt für Wiederaufbau www.kfw.de

- Deutsche Ausgleichsbank www.dta.de

- DtA-Beratungsstellen (eine Übersicht finden Sie unter www.dta.de)

- Info-Line der DtA zum Orts-tarif 01801 242400

Zur Startseite