Fortzahlung nach fristloser Kündigung

02.10.2003

Nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietschulden muss ein Mieter Schadenersatz zahlen. Dazu gehört die Fortzahlung der Miete für die vereinbarte feste Vertragsdauer oder bis zum Zeitpunkt, zu dem der Mieter erstmals ordentlich hätte kündigen können. Allerdings ist der Vermieter im Rahmen der Schadenminderungspflicht gehalten, sich um einen neuen Mieter zu bemühen (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az.: 4 W 13/99). (jlp)

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