Fotos im Internet: nicht ohne Zustimmung des Fotografen

04.05.2004
Ohne gesonderte Zustimmung eines Fotografen dürfen Portraitfotos nicht im Internet veröffentlicht werden.

Ohne gesonderte Zustimmung eines Fotografen dürfen Portraitfotos nicht im Internet veröffentlicht werden.

In einem vom Oberlandesgericht Köln entschiedenen Fall erhielt der Fotograf einen Schadensersatz in Höhe von 1.160,00 Euro, da ohne seine Zustimmung ein Foto im Internet veröffentlicht wurde (Az. 6 U 91/03).

In Kooperation mit Rechtsanwalt Thomas Feil. Er ist Spezialist für EDV-Recht und Internetrecht in der Kanzlei Dr. von Hartmann Partner in Hannover. (bz)

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