Fragen & Aatworten

18.02.1999

MÜNCHEN: Neu sind die IT-Berufe nicht nur für die Azubis, sondern auch für viele Betriebe der Branche. Unsere Fragen & Antworten sollen vor allem den Unternehmen helfen, die bisher noch keinerlei Erfahrung mit der Ausbildung haben.Welche Betrieb dürfen überhaupt ausbilden?

Ob ein Betrieb für die Berufsausbildung geeignet ist, richtet sich nach den Vorschriften des Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Überprüft wird unterm Strich, ob in einem Unternehmen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen dafür gegeben sind, daß der Azubi etwas lernt, also sein Ausbildungsziel erreicht. Dazu gehören neben so einfachen Dingen wie einem Schreibtisch, Computer und anderen Arbeitsmitteln vor allem ein qualifizierter Mitarbeiter, der sich als Ausbilder um den Nachwuchs kümmert.

Was muss der Ausbilder können?

Der Ausbilder sollte irgendeinen passenden Abschluß vorweisen können. Da es noch keine Absolventen der neuen IT-Berufe gibt, reicht dafür auch ein technisches Studium oder zum Beispiel eine Ausbildung als Kommunikationselektroniker, DV-Kaufmann oder Informationstechnischer Assistent. Diese und alle anderen fachlichen Voraussetzungen überprüft in der Regel ein Besucher von der örtlichen Industrie- und Handelskammer.

Die pädagogischen Fähigkeiten des Ausbilders werden normalerweise in einer Ausbildereignungsprüfung nachgewiesen. Die haben in der IT-Branche bislang noch die wenigsten. Um keine Lehrstellen zu blockieren, handhaben die Kammern diesen Punkt fürs erste noch sehr liberal. Die Betriebe sollen schon mal mit der Ausbildung anfangen, die Ausbildereignungsprüfung können sie irgendwann nachreichen. Entsprechende Vorbereitungskurse gibt es auch.

Was ist ein Ausbildungsverbund?

Sei es aufgrund einer Spezialisierung, sei es, weil ein Betrieb erst noch auf eine neue Technologie umstellen muß: Nicht immer kann ein Unternehmen alle geforderten Ausbildungsinhalte vermitteln. Um deshalb nicht auf Azubis verzichten zu müssen, können sich mehrere Betriebe zu einem Ausbildungsverbund zusammenschließen. Das geschieht ganz informell. Die Auszubildenden werden dann zwischen den Firmen "herumgereicht" und bekommen so eine vollwertige Ausbildung. In einigen Bundesländern werden Verbünde auch finanziell gefördert. Schließlich kostet die Abstimmung zwischen den Partnern Geld. Manche unken, Rangeleien, Egoismen und gegenseitiges Abwerben von Mitarbeitern seien die Schattenseiten solcher Verbünde. Das kann, muß aber nicht so sein.

Was kostet mich ein Azubi?

Auszubildende werden selbstverständlich nach Tarif bezahlt. Zirka 1.000 Mark brutto bekommen sie pro Monat. Inklusive Arbeitsmittel, Lohnneben- und sonstiger Kosten kommen 1.500 bis 2.000 Mark zusammen. Allerdings kann man davon ausgehen, daß ein einigermaßen begabter und engagierter Nachwuchsmitarbeiter sich bei entsprechendem Einsatz schon im dritten Lehrjahr bezahlt macht. Ein "normaler" neuer Mitarbeiter muß ebenfalls erst eingelernt werden und ist nicht zuletzt deswegen nicht unbedingt billiger - sagen Studien.

Gibt es Geld vom Staat?

Vor allem in den neuen Bundesländern gibt es Förderprogramme, die Ausbildungsplätze oder -Verbünde bezuschussen. Aber auch im Westen gehen entsprechende Betriebe nicht unbedingt leer aus. Die örtlichen Kammern geben Auskunft. Banken vergeben oftmals zinsbegünstigte Darlehen für die Ausbildungskosten, und auch private Gönner mit Stiftungsvermögen gibt es immer wieder. Tip: die lokale Presse verfolgen.

Was machen die Berugsschulen?

Die Berufsschule ist der Partner der Betriebe im dualen Ausbildungssystem. Sie vermittelt die Theorieanteile, die im Rahmenlehrplan des jeweiligen Berufs festgelegt sind, und ist für Azubis und Unternehmen kostenlos. Zwischen der Berufsschule und den örtlichen Ausbildungsbetrieben werden inhaltliche und organisatorische Fragen idealerweise aufeinander abgestimmt, damit die Lerninhalte aktuell und praxisnah bleiben.

Wer nimmt die Prüfungen ab?

Bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer sind Prüfungsausschüsse eingerichtet. Sie bestehen aus Fachleuten der Berufspraxis und aus Berufsschullehrern. Nach dem ersten Jahr der Berufsausbildung gibt's eine Zwischenprüfung. Sie soll den Ausbildungsstand feststellen und allen Beteiligten Hinweise auf Mängel und notwendige Ausbildungsmaßnahmen geben. Kurz vor dem Ende der Ausbildungszeit folgt natürlich eine Abschlußprüfung. Fertig ist der neue Mitarbeiter!

Wo kann ich mich informieren?

Erste Adresse für Ratsuchende ist die örtliche Industrie- und Handelskammer. Dort gibt es eigens Ausbildungsberater, die nicht nur den Betrieben, sondern auch den Azubis mit Rat und Tat zur Seite stehen. Auch das Arbeitsamt, der ZVEI, die IG Metall und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Berlin halten Informationen bereit. Empfehlenswert ist auch die Kontaktaufnahme mit Betrieben aus der Branche, die bereits Ausbildungserfahrungen gesammelt haben. (ld)

www.it-berufe.de: Die Branche wirbt um die Jugend.

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