Franchiser PC-Spezialist: Sieg auf der ganzen Linie

27.04.2000
Aufatmen beim Franchising-Unternehmen PC-Spezialist, Katzenjammer bei Saturn Hansa und Media-Markt: Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe urteilte jetzt die seit Jahren gängige Mehrfachabmahnungspraxis der Elektronikgroßhändler Media-Markt und Saturn Hansa gegen IT- und TV/Hifi-Händler als rechtswidrig ab.

Der BGH sah es als erwiesen an, dass Media-Markt und Saturn Hansa mit der Mehrfachverfolgung den Zweck verfolgten, für Prozessgegner die Risiken so hoch zu treiben, dass diese zur vorzeitigen Aufgabe gezwungen würden. Vertreten wurde der Media-Markt von jenem Anwalt, der es als Propagandist in der Werbung gut findet, "dass wir verglichen haben".

Nach Auskunft von Frank Roebers, Vorstandschef von PC-Spezialist, gingen beide miteinander verbandelten Handelsketten in der Vergangenheit immer wieder massiv gegen Wettbewerber vor. So seien bei kleinsten Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, die man zum Teil selbst provoziert habe, sofort Mehrfachabmahnungen angestrengt worden. Die Betroffenen konnten sich vor einstweiligen Verfügungen und Hauptsacheklagen - oftmals zeitgleich und von beiden Häusern angestrengt - nicht retten und gaben angesichts der hohen Kostenrisiken ihre Gegenwehr rasch auf. "Damit", konstatiert Roebers, "hatten die Händler kaum eine Chance, vernünftige Werbung zu betreiben."

Im Sommer 1997 geriet PC-Spezialist selbst in die Schusslinie. Einen Tag vor der Eröffnung des neuen XL-Stores in Bielefeld flatterten sowohl PC-Spezialist Franchisepartner als auch der AG vier einstweilige Verfügungen ins Haus. Sauer aufgestoßen war Media-Markt und Saturn Hansa, dass PC-Spezialist angesichts des zur Einweihung zu erwartenden Massenandrangs einen LKW als zusätzlichen Verkaufsraum einsetzen wollte, um den neuen Laden zu entlasten. Dieses "wettbewerbswidrige Verhalten" wurde unter Androhung einer Gefängnisstrafe oder eines Ordnungsgeldes in Höhe von 500.000 Mark untersagt.

Die Westfalen dachten aber gar nicht daran, sich den Wind aus den Segeln nehmen zu lassen und zogen die Eröffnung in geplanter Weise durch. "Wir mussten schließlich Rücksicht auf unsere Kunden nehmen", sagt Roebers. Zumal in den neuen Räumlichkeiten die Klimaanlage noch nicht funktionierte und die Außentemperaturen sich um die 30 Grad bewegten. Konsequenz: PC-Spezialist musste ein Zwangsgeld von 50.000 Mark bezahlen - und sah sich mit vier Hauptsacheklagen konfrontiert. Erst stritt man vor dem Landgericht Bielefeld, was den Beklagten eine Niederlage bescherte. Im nachfolgenden Revisionsverfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm ging der Franchiser ebenfalls als Verlierer vom Feld. Trotzdem scheute man sich nicht, noch die dritte Instanz - den BGH - einzuschalten. "Das war schon ein Risiko nach den Niederlagen in zwei Instanzen", gesteht der Vorstandssprecher. "Aber letztlich hat es sich ausgezahlt." Media-Markt und Saturn Hansa dürfen nach dem Urteil laut Roebers nicht mehr gleichzeitig in derselben Sache klagen und auch nicht gleichzeitig einstweilige Verfügungen und Hauptsacheklagen anstrengen. "Damit", so freut sich der streitlustige Vorstandssprecher, "werden der Media-Markt-/Saturn-Hansa-Kette Mehrfachabmahnungen künftig schwerer fallen. Das kommt letztlich allen Computer- und Hifi-Fachhändlern zugute." Zufrieden fügt er hinzu: "Für uns ist die Sache nun auf jeden Fall vom Tisch, denn gegen BGH-Urteile kann kein Einspruch erhoben werden. Und wir werden wohl kaum mehr von den beiden Unternehmen behelligt werden." (bk)

www.pcspezialist.de

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