Französisches Gesetz verbietet Exklusiv-Vermarktung des iPhones

09.10.2007
Das iPhone kommt möglicherweise nicht nach Frankreich, orakeln verschiedene französische Medien. Grund: nach dem französischen Verbraucherschutzgesetz dürfen Handys nicht zwangsweise über einen Netzbetreiber mit vorgegebenem Tarif verkauft werden, sondern müssen für alle Anbieter frei zugänglich sein. Für Apple wäre das Geschäft dadurch uninteressant, da eine zentrale Einnahmequelle verloren geht.

In den nächsten Wochen erscheint das iPhone im europäischen Handel, Verträge mit T-Mobile, o2 und Orange wurden bereits vor Wochen unterzeichnet. Während der Marktstart in Deutschland und Großbritannien beschlossene Sache ist, könnte der französische Netzbetreiber Orange unerwartet leer ausgehen - dessen Weihnachtsgeschäft droht damit ein Fiasko.

Schuld sei Medien zufolge das französische Verbraucherschutzgesetz, das eine Exklusiv-Vermarktung verbietet. Demnach dürfe Orange das iPhone nicht mit einem SIM-Lock anbieten, da die Wahl des Netzbetreibers beim Kunden läge. Dies widerspricht allerdings den vertraglichen Grundlagen, die Apple und Orange vereinbart haben und könnte zur Aussetzung der Vereinbarung führen.

Unter diesen Voraussetzungen ist ein Marktstart in Frankreich äußerst unwahrscheinlich. Weder wird die sich die französische Regierung zu einer Gesetzesänderung hinreißen lassen, noch wird Apple dem Netzbetreiber eine Sonderstellung einräumen und auf eine Exklusiv-Vermarktung verzichten. Schließlich wird der kalifornische Hersteller am Umsatz beteiligt, der durch das iPhone erzielt wird.

Der SIM-Lock beschäftigt allerdings nicht nur Europa. Auch in den USA fühlen sich die iPhone-Kunden durch die Bindung an AT&T betrogen und haben gegen Apple eine Sammelklage eingerichtet. Das Ziel: die Freischaltung des iPhone für andere Netzbetreiber. Zudem sollen bestehende Kunden mit AT&T-Vertrag entschädigt werden.

powered by AreaMobile

Zur Startseite