Frechheit: Händler mahnt Kollegen wegen unvollständigem Impressum ab

22.04.2003
Wenn Ebbe in der Kasse herrscht, sucht man händeringend nach neuen Geschäftsideen. So auch Norbert Pillath-Madesta, Versicherungsvertreter und frischgebackener Hard- und Softwarehändler aus Schneverdingen, der derzeit seine Kollegen abmahnen läßt. Der Grund: ein unvollständiges Impressum auf deren Homepage.Formal ist der Mann im Recht. Vereinfacht ausgedrückt sieht die Rechtslage so aus, dass jeder Geschäftstreibende verpflichtet ist, auf seiner Homepage ein vollständiges Impressum aufzuführen. Die gesetzlichen Vorgaben sind allerdings noch nicht lange in Kraft, weshalb Nachzüglern eine „Schonfrist" zur Umsetzung eingeräumt wurde. Wer sein Impressum aber immer noch nicht im Netz hat, muss sich beeilen: Die Übergangsphase ist Ende März abgelaufen. Das wusste wohl auch Pillath-Madesta: Nach bisherigen Informationen ging die erste Abmahnung seines Rechtsanwalts am 4. April bei einem Computerhändler ein. Ein entsprechendes Schreiben erhielt unter anderem die CRAB Computer GmbH in Frankfurt. Darin wird dem Unternehmen ein „Wettebewerbsverstoß gegen die erweiterten Pflichtangaben des § 6 Teledienstgesetzes" vorgeworfen. Sein Mandant habe sich „im Internet bezüglich Ihrer Firma informieren wollen", schreibt der Anwalt. Und weil er auf der Homepage kein Impressum vorgefunden habe, soll Geschäftsführerin Birgit Peters jetzt 237 Euro bezahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Andernfalls, so heißt es in der Abmahnung, werde Pillert-Madesta Zivilklage auf Schadenersatz erheben. Tatsächlich sei das Impressum zwei Tage unvollständig oder gar nicht im Netz gewesen, räumt Peters gegenüber ComputerPartner ein: „Wir bauen derzeit nämlich unsere Homepage um". Darauf, so die geschockte Geschäftsführerin, würde man die Besucher doch aber schon auf der Eingangsseite hinweisen. Vielleicht hätte sich der Neueinsteiger im Kollegenkreis erst mal höflich vorstellen sollen. Seit 11.03.01 ist er laut Gewerbeanmeldung zwar Kleingewerbetreibender, doch erst am 2. April 2003 ließ er eine entscheidende Änderung vornehmen: Seither ist Pillath-Madesta nämlich nicht nur Versicherungsvertreter, sondern auch Hard- und Softwarehändler. Das muss er auch sein, um juristische Schritte gegen seine Kollegen einzuleiten: Abmahnen kann man nur innerhalb der eigenen Branche: wer angebliche Wettbewerbsverstöße ahnden will, sollte schließlich auch ein Wettbewerber sein. Tatsächlich scheint sich Pillath-Madesta auf Abmahnungen spezialisiert zu haben. Einkaufen kann man beim Norbert Pillath-Madesta Hard- und Softwarehandel jedenfalls nur unter erschwerten Bedingungen - wenn überhaupt: Eine eigene Telefonnummer hat sein Unternehmen nach Auskunft der Telekom nicht, es gebe nicht mal einen Adresseneintrag unter diesem Firmennamen, lediglich einen privaten Eintrag. Eine Internetpräsenz der Firma ist ebenfalls nicht zu finden. Bis Redaktionsschluss war Pillath-Madesta für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (mf)

Wenn Ebbe in der Kasse herrscht, sucht man händeringend nach neuen Geschäftsideen. So auch Norbert Pillath-Madesta, Versicherungsvertreter und frischgebackener Hard- und Softwarehändler aus Schneverdingen, der derzeit seine Kollegen abmahnen läßt. Der Grund: ein unvollständiges Impressum auf deren Homepage.Formal ist der Mann im Recht. Vereinfacht ausgedrückt sieht die Rechtslage so aus, dass jeder Geschäftstreibende verpflichtet ist, auf seiner Homepage ein vollständiges Impressum aufzuführen. Die gesetzlichen Vorgaben sind allerdings noch nicht lange in Kraft, weshalb Nachzüglern eine „Schonfrist" zur Umsetzung eingeräumt wurde. Wer sein Impressum aber immer noch nicht im Netz hat, muss sich beeilen: Die Übergangsphase ist Ende März abgelaufen. Das wusste wohl auch Pillath-Madesta: Nach bisherigen Informationen ging die erste Abmahnung seines Rechtsanwalts am 4. April bei einem Computerhändler ein. Ein entsprechendes Schreiben erhielt unter anderem die CRAB Computer GmbH in Frankfurt. Darin wird dem Unternehmen ein „Wettebewerbsverstoß gegen die erweiterten Pflichtangaben des § 6 Teledienstgesetzes" vorgeworfen. Sein Mandant habe sich „im Internet bezüglich Ihrer Firma informieren wollen", schreibt der Anwalt. Und weil er auf der Homepage kein Impressum vorgefunden habe, soll Geschäftsführerin Birgit Peters jetzt 237 Euro bezahlen und eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschreiben. Andernfalls, so heißt es in der Abmahnung, werde Pillert-Madesta Zivilklage auf Schadenersatz erheben. Tatsächlich sei das Impressum zwei Tage unvollständig oder gar nicht im Netz gewesen, räumt Peters gegenüber ComputerPartner ein: „Wir bauen derzeit nämlich unsere Homepage um". Darauf, so die geschockte Geschäftsführerin, würde man die Besucher doch aber schon auf der Eingangsseite hinweisen. Vielleicht hätte sich der Neueinsteiger im Kollegenkreis erst mal höflich vorstellen sollen. Seit 11.03.01 ist er laut Gewerbeanmeldung zwar Kleingewerbetreibender, doch erst am 2. April 2003 ließ er eine entscheidende Änderung vornehmen: Seither ist Pillath-Madesta nämlich nicht nur Versicherungsvertreter, sondern auch Hard- und Softwarehändler. Das muss er auch sein, um juristische Schritte gegen seine Kollegen einzuleiten: Abmahnen kann man nur innerhalb der eigenen Branche: wer angebliche Wettbewerbsverstöße ahnden will, sollte schließlich auch ein Wettbewerber sein. Tatsächlich scheint sich Pillath-Madesta auf Abmahnungen spezialisiert zu haben. Einkaufen kann man beim Norbert Pillath-Madesta Hard- und Softwarehandel jedenfalls nur unter erschwerten Bedingungen - wenn überhaupt: Eine eigene Telefonnummer hat sein Unternehmen nach Auskunft der Telekom nicht, es gebe nicht mal einen Adresseneintrag unter diesem Firmennamen, lediglich einen privaten Eintrag. Eine Internetpräsenz der Firma ist ebenfalls nicht zu finden. Bis Redaktionsschluss war Pillath-Madesta für eine Stellungnahme nicht erreichbar. (mf)

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