Dichtes Auffahren auf dem Prüfstand

Freie Fahrt für Drängler?

30.08.2010
Immer mehr Gerichte kippen Bußgeldbescheide nach Abstandsmessungen mit dem Messsystem Vidit / VKS.

Nach der sensationellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. August 2009 hinsichtlich eines Geschwindigkeitsverstoßes, nach der ein verdachtsunabhängiges Video-Fotografieren des Verkehrs mit Vidit / VKS für unzulässig erklärt wurde, entscheiden immer mehr Amtsgerichte zugunsten der Betroffenen.

Darauf verweist der Bad Nauheimer Fachanwalt für Verkehrsrecht Romanus Schlemm, Vizepräsident des VdVKA - Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf verschiedene amtsgerichtliche Urteile, insbesondere auch des Amtsgerichts Ludwigslust, das offenbar konsequent diesen Vorgaben folgt.

So hat das Gericht erst soeben wieder ein Verfahren, in dem eine Messung mit VKS erfolgte, durch Beschluss vom 19.02.2010, (Az.: 126 Js 2961/10 OWi StA SN) eingestellt. In diesem Fall ging es um den Vorwurf einer Abstandsunterschreitung auf der BAB 24, Richtung Hamburg bei km 52,192. Die im Bußgeldbescheid festgesetzte Geldbuße von 180,- Euro und das einmonatige Fahrverbot waren damit vom Tisch.

Schlemm empfiehlt, dies zu beachten und ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf den VdVKA - Verband deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V. (www.vdvka.de) verweist. (oe)

Weitere Informationen und Kontakt:

Romanus Schlemm, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Vize-Präsident des VdVKA - Verband Deutscher Verkehrsrechtsanwälte e. V., c/o Kanzlei Ruppert, Schlemm & Steidl, Frankfurter Str. 28, 61231 Bad Nauheim, Tel.: 06032 9345-21, E-Mail: Schlemm@anwaltshaus-bad-nauheim.de, Internet: www.anwaltshaus-bad-nauheim.de

Zur Startseite