Freigestellte dürfen reisen

18.03.2004

Wer von seinem Arbeitgeber freigestellt wurde, darf in den Urlaub fahren und muss dabei keine arbeitsrechtlichen Folgen befürchten. Das hat das Arbeitsgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden.

Ein IT-Mitarbeiter war von seinem Chef aufgrund der Schließung von Betriebsteilen von der Arbeitsleistung freigestellt worden. Er nutzte die Zeit prompt für einen spontanen Urlaubstrip an die Ostsee. Als sein Vorgesetzter davon erfuhr, wollte er dem Techniker, der auch als Betriebsrat fungierte, fristlos kündigen.

Die Richter sahen dafür keinen Anlass: Für freigestellte Arbeitnehmer bestehe keine zwingende Ortsanwesenheitspflicht, heißt es in dem Urteil. Wäre es wirklich notwendig gewesen, hätte der Mann außerdem jederzeit aus dem Urlaub in den Betrieb zurückgeholt werden können.

Az.: 9/14 BV 493/03

Marzena Fiok

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