Freiwillige überstunden: Arbeitgeber muss Mitarbeiter bremsen

26.11.2003
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Leistungsbereitschaft von Arbeitnehmern einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht des Gerichts müssen Arbeitgeber arbeitswütige Mitarbeiter "zwangsweise" nach Hause schicken, wenn diese freiwillig länger und mehr arbeiten, als eine mit dem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung vorsieht.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat der Leistungsbereitschaft von Arbeitnehmern einen Riegel vorgeschoben. Nach Ansicht des Gerichts müssen Arbeitgeber arbeitswütige Mitarbeiter "zwangsweise" nach Hause schicken, wenn diese freiwillig länger und mehr arbeiten, als eine mit dem Betriebsrat abgeschlossene Betriebsvereinbarung vorsieht.

Dies berichtet der Bonner Informationsdienst "Arbeitgeber-Handbuch Betriebsrat" in seiner aktuellen Ausgabe. Laut Gerichtsbeschluss hat der Betriebsrat ein Recht, auf die genaue Einhaltung der getroffenen Vereinbarung zu pochen.

In dem verhandelten Fall hatte der Betriebsrat eines Baustoffunternehmens dem Arbeitgeber vor Gericht vorgeworfen, die geschlossene Gleitzeit-Arbeitszeitvereinbarung nicht genau überwacht zu haben. Darin war eine Arbeitszeit zwischen 06.00 und 19.00 Uhr festgeschrieben worden.

Trotzdem engagierten sich einzelne Mitarbeiter bis 24.00 Uhr. Die Rechtfertigung des Arbeitgebers, dass dies freiwillig geschehen sei und deshalb nicht habe unterbunden werden müssen, wies das Gericht zurück und gab der Klage des Betriebsrats statt (Aktenzeichen: 4 BV 582/02). (mf)

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