Grundsatzentscheidung des EuGH

Fremde Videos auf eigener Website?



Renate Oettinger war Diplom-Kauffrau Dr. rer. pol. und arbeitete als freiberufliche Autorin, Lektorin und Textchefin in München. Ihre Fachbereiche waren Wirtschaft, Recht und IT. Zu ihren Kunden zählten neben den IDG-Redaktionen CIO, Computerwoche, TecChannel und ChannelPartner auch Siemens, Daimler und HypoVereinsbank sowie die Verlage Campus, Springer und Wolters Kluwer. Am 29. Januar 2021 ist Renate Oettinger verstorben.

Illegal und ohne Zustimmung

Fraglich ist allerdings, ob die Legalisierung des EuGH auch dann gilt, wenn das Video illegal und ohne Zustimmung des Urheberrechtinhabers bei Youtube eingestellt worden ist. Mit dieser Frage hat sich der EuGH in jener Entscheidung nicht eingehend auseinandergesetzt. Deshalb ist dann Vorsicht geboten, wenn sich insoweit Anhaltspunkte bieten (beispielsweise bei aktuellen Kinofilmen in voller Länge).

Dessen ungeachtet darf das Video durch die Einbindung nicht einem "neuen Publikum" zugänglich gemacht werden. Dies wäre beispielsweise dann der Fall, wenn das Video nur in einem geschützten Bereich steht, also nicht von jedermann bei Youtube angesehen werden kann. Wird das Video nun durch die Einbettung doch für ein unbegrenztes Publikum sichtbar, ist dies nicht (mehr) zulässig.

Vorsicht ist außerdem geboten, was den Inhalt des eingebetteten Videos angeht. Handelt es sich bei der Webseite um eine geschäftlich genutzte Internetpräsentation, so muss sich der Inhaber der Webseite, wenn er dort ein Youtube-Video einbettet, sich selbstverständlich auch den Inhalt des Youtube-Videos entgegenhalten lassen. Beinhaltet das Video nun beispielsweise Aussagen, mit denen die potenziellen Kunden, die das Video auf der Webseite betrachten, getäuscht werden könnten, oder gar Aussagen, mit denen Konkurrenten herabgesetzt werden, so kann (auch) der Inhaber der Webseite von Mitbewerbern entsprechend auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.

Doch nicht nur das. Es drohen sogar Auskunfts- und sogar Schadenersatzansprüche. Deshalb sollten die Inhalte der Videos, die in die eigene Internetseite eingebunden werden, vorab einer sorgfältigen wettbewerbsrechtlichen Überprüfung unterzogen werden.

Rechtsanwalt Dr. Isele empfiehlt, dies zu beachten und in allen Zweifelsfragen auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. - www.mittelstands-anwaelte.de - verweist.

Weitere Informationen und Kontakt:

Dr. Jan Felix Isele, Rechtsanwalt, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, c/o DANCKELMANN UND KERST, Mainzer Landstraße 18, 60325 Frankfurt am Main, Tel.: 069 920727-0, E-Mail: ra.dr.isele@danckelmann-kerst.de, Internet: www.danckelmann-kerst.de

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