Freundschaftswerbung im Internet ist unzulässig

11.08.2004
Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Unternehmen per einstweiligen Verfügung untersagt, im Internet weiterhin so genannte Freundschaftswerbung zu betreiben.

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einem Unternehmen per einstweiligen Verfügung untersagt, im Internet weiterhin so genannte Freundschaftswerbung zu betreiben.

Die Firma hatte auf ihren Websites Verbraucher dazu aufgefordert, eine persönliche Freundschaftswerbung mit einer Empfehlung für Produkte des Unternehmens per E-Mail an ihre Kontakte zu versenden.

Eine derartige Praxis ist den Richtern zufolge aber wettbewerbsrechtlich unzulässig (LG Nürnberg-Fürth. Az. 4 HK O 2056/04). (mf)

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