Fristlose Kündigung: der Firma "Machenschaften" unterstellt

27.03.2003

Unterstellt ein Arbeitnehmer seiner Firma "Machenschaften", ist eine fristlose Kündigung geboten. Mit dem Begriff "Machenschaften" ist der Verdacht rechtswidriger Handlungen verbunden. Dies muss sich ein Arbeitgeber nicht bieten lassen, insbesondere dann nicht, wenn der verwendete Begriff "Machenschaften" nicht inhaltlich gefüllt wird (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 7 Ca 690/01). (jlp)

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