Ruhrgebiet

Fristlose Kündigung wegen Handyaufladen ausgesprochen

06.08.2009
Einem Arbeitnehmer aus dem Ruhrgebiet wurde unlängst die außerordentliche Kündigung ausgesprochen, weil er sein Handy am Arbeitsplatz geladen hatte. Was Handynutzern wegen der teils viel zu kurzen Laufzeiten ihrer Mobiltelefone als völlig normal und unproblematisch erscheinen dürfte, sah der Arbeitgeber als Diebstahl an und kündigte den 52-jährigen Mitarbeiter fristlos. Der Mann klagte dagegen vor dem Arbeitsgericht Oberhausen.

Der Arbeitgeber argumentierte, der Beschäftigte habe sein Handy regelmäßig an einer versteckten Steckdose des Arbeitgebers aufgeladen. Das sei Stromdiebstahl. Zusätzlich habe der Angestellte trotz eines bestehenden Verbotes Fotos von seinem Arbeitsplatz gemacht. Das schien den Richtern des Arbeitsgericht als Kündigungsgrund nicht zu reichen, denn sie hatten zuerst eine Einigung vorgeschlagen. So hätte der Arbeitnehmer unter zukünftiger Einhaltung der Regeln seinen Job weiter ausführen können.

Der Arbeitgeber lehnte das jedoch ab. Die Gerichtsverhandlung hätte am 29. Oktober stattfinden sollen, inzwischen hat es sich der Arbeitgeber aus unbekannten Gründen anders überlegt. Wie das Arbeitsgericht mitteilte, wurde die Klage gegen den Arbeitgeber inzwischen fallen gelassen und der Arbeitnehmer wird seine Tätigkeit ab heute wieder aufnehmen. Vielleicht erschien der Firma für Industriedichtungen eine fristlose Kündigung wegen Stromkosten von 0,014 Cent pro Akkuladung im Nachhinein doch etwas übertrieben. Jetzt muss sie die entstandenen Gerichtskosten tragen. Diese dürften deutlich höher liegen.

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