Artikelbeschreibungen regelmäßig prüfen

Früher No-Name, jetzt Markenprodukt?

16.08.2010

No-Name-Produkt wurde zum Markenprodukt

Hintergrund des Rechtsstreites war der Umstand, dass im Bereich Computerzubehör ein absolutes No-Name-Produkt plötzlich mit einer registrierten Marke in der Artikelüberschrift angeboten wurde. Unmittelbar nach Änderung der Artikelbeschreibung erfolgte durch den Markeninhaber eine Schutzrechtsverletzungsmeldung gegenüber Amazon, woraufhin der Anbieter des No-Name-Produktes von Amazon von der ASIN entfernt wurde. Sehr ausführlich und gründlich hat sich der Senat des OLG Oldenburg mit dem Verkaufsmodell von Amazon auseinandergesetzt. Es heißt insofern in dem Urteil:

"Dass unter einer Produktbeschreibung und einer ASIN bei Amazon mehrere konkurrierende Anbieter (Händler) ihre von der Produktbeschreibung erfassten Waren anbieten, ist, - wie die Klägerin durch eidesstattliche Versicherung und ein Fallbeispiel glaubhaft gemacht hat, aber auch bei Aufsuchen der Internetseiten von Amazon ohne Weiteres festzustellen ist, auf der Verkaufsplattform Amazon üblich und gehört danach zum Präsentationssystem der Verkaufsangebote bei Amazon. Dabei kommt es auch nicht darauf an, ob Amazon selbst oder ein Anbieter und ggf. welcher Anbieter die Verkaufsbeschreibung des Produktes erstellt hat. Aus XIII. den von Amazon zugrunde gelegten Teilnahmebedingungen folgt, dass Amazon sich ein zeitlich unbefristetes, umfassendes Nutzungsrecht an solchen Beschreibungen einräumen lässt und sie infolge dessen als Produktbeschreibung auf der von Amazon betriebenen Verkaufsplattform verwendet werden dürfen."

Aus Sicht des Senates des OLG Oldenburg war es unerheblich, dass der Beklagte ursprünglich die Produktbeschreibung bei Amazon angelegt hatte. Ironischerweise hatte der Amazon-Händler, der bei Amazon veranlasst hatte, dass die Produktbeschreibung durch einen Markennamen ergänzt wird, genauso wie der andere Händler, ein No-Name-Produkt geliefert, wie im Rahmen eines Testkaufes festgestellt werden konnte.

Wer plötzlich ein Markenprodukt bei Amazon anbieten möchte, sollte eine neue Produktbeschreibung bei Amazon anlegen. Es heißt insofern in der Entscheidung:

"Es wäre sicherlich legitim und auch wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen, wenn der Beklagte wegen seines nachvollziehbaren Interesses, seine Adapter auch unter einer eigenen Produktbeschreibung und ASIN unter Verwendung seiner Marke anzubieten, sich an Amazon gewandt hätte und - ohne Erhebung unberechtigter Vorwürfe einer Markenrechtsverletzung gegenüber der Klägerin - um die Verwendung einer eigenen neuen Produktbeschreibung (unter Verwendung der Marke) und eine eigene ggf. neue ASIN nachgesucht hätte. Auf eine solche rechtmäßige, wettbewerbsrechtlich unbedenkliche Weise ist der Beklagte hier jedoch nicht vorgegangen. Stattdessen hat er sich mit der unberechtigten Anzeige einer Markenverletzung der Klägerin an Amazon gewandt und damit den Ausschluss der Klägerin als Wettbewerber und die Veränderung der auch für das Produkt der Klägerin passenden Produktbeschreibung herbeigeführt."

Zum Teil ist gar nicht so leicht nachzuweisen, wer bei Amazon welche Veränderungen an Produktbeschreibungen vornimmt. Nach unserer Erfahrung ist Amazon bei entsprechenden Rückfragen nicht kooperativ. In der durchaus lesenswerten Entscheidung wird deutlich, dass der Beklagte selbst durch Eintragungen in seinem Blog und bei Twitter eine Motivation für die Produktänderung ablieferte.

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