EU-weite Vereinheitlichung

Führerschein mit Befristung

22.08.2013
Die neue Führerscheinrichtlinie ist in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen. Wer wann von welchen Änderungen betroffen ist, sagen die Arag-Experten.
Foto: Kingston

Der Führerschein wird EU-weit vereinheitlicht. Damit wird das nahezu einzige Dokument, das bisher bis zum Lebensende seine Gültigkeit besaß, in seiner unbefristeten Form abgeschafft. Jetzt ist die neue Führerscheinrichtlinie in Kraft getreten und mit ihr einige Änderungen der Fahrerlaubnisklassen. Die Arag-Experten geben Auskunft, wer wann von welchen Änderungen betroffen ist.

Gültigkeit – noch ist Zeit

Ob grauer oder rosa Lappen oder gar schon das vermeintlich neue Checkkartenformat - alle haben ausgedient. Aber erst am 19.01.2033! So lange gilt die Übergangsfrist für Altführerscheininhaber. Dann sollte der alte Lappen gegen einen neuen eingetauscht werden. Danach gilt eine Befristung von 15 Jahren. Diese gilt ebenfalls für Führerscheinneulinge, die ihre Fahrerlaubnis erst nach dem 19.01.2013 erworben haben bzw. erwerben. Die Beschränkung der Gültigkeitsdauer soll der Fälschungssicherheit dienen, erläutern die ARAG Experten.

Änderung Fahrerlaubnisklassen

Für Pkw-Fahrer ergeben sich relativ wenige Änderungen. Wichtig zu wissen ist laut ARAG Experten, dass Altführerscheine von neuen Begrenzungen ohnehin nicht betroffen sind. So dürfen beispielsweise Fahrer, die einen alten Führerschein Klasse 3 (Ausstellungsdatum vor 1999) besitzen auch weiterhin 7,5-Tonner fahren, während die dem entsprechende neue Führerscheinklasse B auf das Führen von 3,5 tonnenschweren Fahrzeugen begrenzt ist. Beim Umtausch des Führerscheins werden die entsprechenden Zusatzschlüssel ohne Prüfung übertragen.

Das Gleiche gilt für das Fahren von Trikes oder Großrollern. Nur Führerscheinneulinge benötigen hierfür einen extra Motorradführerschein. Die meisten formellen Änderungen betreffen die Motorradfahrer (Klassen AM, A1, A2 und A). Hier werden einige Klassen verschmolzen. Beispielsweise wird aus der alten Klasse "A beschränkt" nun A2. Nach zwei Jahren erlangen Altführerscheininhaber dann automatisch Klasse A - diese berechtigt zum Führen eines jeden Zweirades. Fahrer, die A2 neu erwerben, müssen nach den zwei Jahren eine praktische Prüfung absolvieren, um komplett auf A umgestellt zu werden.

Befristungen und Untersuchungen

Für den Alltagskraftfahrer stellen die 15-jahres Befristungen keinerlei Hürde dar. Nach Ablauf dieser Zeit wird das Fahrdokument anstandslos umgetauscht - ein rein formeller Akt. Bei Berufskraftfahrern stellt sich die Sache ein wenig anders dar. Für Lkw- oder Bus-Fahrer gibt es ab dem Führerscheinerwerb 1999 ohnehin verschiedene Befristungen, die sich an der jeweiligen Führerscheinklasse orientieren. Nach Ablauf der jeweiligen Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Zusätzlich fällt sowohl beim Erwerb eines Lkw-Führerscheins als auch bei den Verlängerungen der Nachweis eines Sehtests an, wissen die Arag-Experten. Nach dem 50. Lebensjahr müssen Fahrer bestimmter Klassen zudem ein umfangreiches ärztliches Gutachten vorlegen, um die Fahrerlaubnis verlängert zu bekommen. (oe)
Quelle: www.arag.de

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