Fünf Monate Krankheit kein Kündigungsgrund

23.01.2003

Eine fünf Monate andauernde ununterbrochene Krankheit des Arbeitnehmers rechtfertigt noch keine Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach dieser Arbeitsgerichtsentscheidung kann aus einer solchen Arbeitsunfähigkeit noch nicht automatisch auf eine negative Zukunftsprognose für den Arbeitnehmer geschlossen werden. Erst bei einer Krankheit ab acht Monaten ist der Arbeitnehmer gezwungen, Anhaltspunkte dafür zu liefern, dass er in Zukunft wieder arbeitsfähig sein wird (Arbeitsge-richt Frankfurt/Main, Az.: 18 Ca 1034/02). (jlp)

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