Fünf Monate Krankheit sind kein Kündigungsgrund

26.11.2002
Eine fünf Monate andauernde ununterbrochene Krankheit des Arbeitnehmers rechtfertigt noch keine Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach dieser Entscheidung kann aus einer solchen Arbeitsunfähigkeit noch nicht automatisch auf eine negative Zukunftsprognose für den Arbeitnehmer geschlossen werden.

Eine fünf Monate andauernde ununterbrochene Krankheit des Arbeitnehmers rechtfertigt noch keine Kündigung durch den Arbeitgeber. Nach dieser Entscheidung kann aus einer solchen Arbeitsunfähigkeit noch nicht automatisch auf eine negative Zukunftsprognose für den Arbeitnehmer geschlossen werden.

Erst bei einer Krankheit ab acht Monaten muss der Arbeitnehmer Anhaltspunkte dafür liefern, dass er in Zukunft wieder arbeitsfähig sein wird (Arbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 18 Ca 1034/02). (jlp)

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