Fünf-Wochen-Frist ausreichend

26.07.2001

Die Kündigung eines Girovertrages durch ein Bankinstitut ist ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angaben von Gründen grundsätzlich möglich, solange dem Bankkunden durch Einräumung einer Frist die Möglichkeit gegeben wird, sich auf die Beendigung des Giroverhältnisses einzustellen und bei einem anderen Institut einen entsprechenden Girovertrag abzuschließen. Eine Frist von fünf Wochen ist in der Regel als ausreichend anzusehen (Oberlandesgericht Brandenburg, Az.: 13 W 69/99). (jlp)

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