Gästebuch auf beleidigende Inhalte kontrollieren

23.10.2003

Wer auf seiner Webseite ein Gästebuch betreibt, muss auch mit ehrverletzenden Einträgen von Gästen rechnen. Er ist deshalb verpflichtet, die Einträge regelmäßig zu kontrollieren. Unterlässt der Gästebuchbetreiber diese Kontrolle, macht er sich die Inhalte im Gästebuch selbst zu Eigen und kann von demjenigen, der sich durch einen Eintrag in seiner Ehre verletzt sieht, auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 312/01). (jlp)

Zur Startseite