Garantie trotz Rabatt

03.02.2000

Ein Käufer hat Anspruch auf volle Garantie selbst dann, wenn Waren mit Rabatt verkauft werden. Selbst bei stark im Preis reduzierter Ware muss eine "Gebrauchttauglichkeit" vorliegen, weil ansonsten auch das "Schnäppchen" wertlos wäre. Bei nachweisbaren Warenmängeln kann der Käufer daher seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend machen (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 6 U 137/96). (jlp)

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