Garantiefall Notebook: Wo darf der Fachhändler selbst Hand anlegen?

12.02.2003
Viele Hersteller sehen es gar nicht gerne, wenn ein nicht zertifizierter Fachhändler im Falle einer Garantiereparatur Hand an ihre Geräte legt. Andere wiederum trauen den IT-Fachhändlern mehr technische Fähigkeiten zu. Im schlimmsten Fall erlischt die Herstellergarantie und das kann für den Fachhändler teuer werden. Bei Sony beispielsweise ist in den Garantiebestimmungen ganz klar zu lesen: „Die vorliegende Garantie gilt nicht für: [...] (F) versuchte Instandsetzung durch andere Personen oder Firmen als eine autorisierte Sony PC-Serviceeinrichtung [...]" Dieser Passus lässt keine Fragen offen. „Die Sony Vaio Notebooks dürfen nur unsere ‘Value Added Service Partnern’ reparieren, die sich durch entsprechende Schulungen zertifiziert haben", kommentiert Jörn Taubert, General Manager Information Technology Products, diese Aussage. Ein Fachhändler, der diese Zertifizierung nicht hat, könne sich über das Sony Kundenhandbuch auf der Homepage des Herstellers genau darüber informieren, wie in einem Garantiefall zu verfahren sei. Es gibt nun einmal diese Zertifizierung und der Fachhandel muss dies akzeptieren, so Taubert. „Es geht einfach nicht, dass jeder einfach außerhalb dieses Programms repariert", nimmt der Sony-Manager klar Stellung. Sony wolle kontrolliert und mit überzeugten Partnern wachsen und „diese Partner beobachten wir und suchen sie uns aus". Dagegen sieht Acer einen solchen Fall etwas entspannter: „Bei der speziell für unsere Fachhändler eingerichteten Hotline kann der Partner im Garantiefall die Komponente im Austausch anfordern und uns dafür das defekte Teil nach der Reparatur zurücksenden" erklärt Jens Hermann, Operation-Manager bei Acer. Welche Standards bei anderen Notebook-Herstellern gelten und welche Punkte der Fachhändler bei einem Garantiefall beachten sollte, lesen Sie in der aktuellen ComputerPartner-Ausgabe 07/02 auf Seite 20. (bw)

Viele Hersteller sehen es gar nicht gerne, wenn ein nicht zertifizierter Fachhändler im Falle einer Garantiereparatur Hand an ihre Geräte legt. Andere wiederum trauen den IT-Fachhändlern mehr technische Fähigkeiten zu. Im schlimmsten Fall erlischt die Herstellergarantie und das kann für den Fachhändler teuer werden. Bei Sony beispielsweise ist in den Garantiebestimmungen ganz klar zu lesen: „Die vorliegende Garantie gilt nicht für: [...] (F) versuchte Instandsetzung durch andere Personen oder Firmen als eine autorisierte Sony PC-Serviceeinrichtung [...]" Dieser Passus lässt keine Fragen offen. „Die Sony Vaio Notebooks dürfen nur unsere ‘Value Added Service Partnern’ reparieren, die sich durch entsprechende Schulungen zertifiziert haben", kommentiert Jörn Taubert, General Manager Information Technology Products, diese Aussage. Ein Fachhändler, der diese Zertifizierung nicht hat, könne sich über das Sony Kundenhandbuch auf der Homepage des Herstellers genau darüber informieren, wie in einem Garantiefall zu verfahren sei. Es gibt nun einmal diese Zertifizierung und der Fachhandel muss dies akzeptieren, so Taubert. „Es geht einfach nicht, dass jeder einfach außerhalb dieses Programms repariert", nimmt der Sony-Manager klar Stellung. Sony wolle kontrolliert und mit überzeugten Partnern wachsen und „diese Partner beobachten wir und suchen sie uns aus". Dagegen sieht Acer einen solchen Fall etwas entspannter: „Bei der speziell für unsere Fachhändler eingerichteten Hotline kann der Partner im Garantiefall die Komponente im Austausch anfordern und uns dafür das defekte Teil nach der Reparatur zurücksenden" erklärt Jens Hermann, Operation-Manager bei Acer. Welche Standards bei anderen Notebook-Herstellern gelten und welche Punkte der Fachhändler bei einem Garantiefall beachten sollte, lesen Sie in der aktuellen ComputerPartner-Ausgabe 07/02 auf Seite 20. (bw)

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