Garantieversicherungen

24.06.1999

Der Händler hat in der Regel die Wahl zwischen einer allgemeinen Verlängerung der gesetzlichen Garantiezeit, einer sogenannten Bring-In-Garantieverlängerung und einer Teilegaran- tieverlängerung. Der Voll-Service beinhaltet die Übernahme der Kosten für die Technikerfahr- und -arbeitszeit sowie eine Kilometerpauschale und Teilekosten zu Herstellerlistenpreisen. Die sogenannte Bring-In-Garantieverlängerung beinhaltet meist die Kostenübernahme für die Technikerarbeitszeit, Teilekosten zu Herstellerlis- tenpreisen und Transportkosten für Paketversender. Die Teilegarantieverlängerung ersetzt ausschließlich die Kosten für ausgetauschte Teile zu Hersteller-Listenpreisen. Die meisten Verträge können auf zwei bis fünf Jahre abgeschlossen werden. Diese Angebotpalette der einzelnen Anbieter kann natürlich von den hier genannten Beispielen abweichen. Wer sich mit dem Gedanken trägt, seinen Kunden eine Garantieversicherung anzubieten, sollte auf einen starken Partner im Hintergrund achten. Am sichersten ist es, den Vertrag beim Hersteller oder bei einer großen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Letztere wird regelmäßig vom Bundesaufsichtsamt unter die Lupe genommen, so daß der Händler nicht mit bösen Überraschungen rechnen muß. (mf)

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