Häufiger Anlass für Streitigkeiten

Gartenpflege – Rechte und Pflichten des Mieters

18.07.2012

Weitere Rechte

Wer einen Garten mitgemietet hat, hat aber noch weitere Gestaltungs- und Entfaltungsmöglichkeiten:

- Gegen einen Komposthaufen kann der Vermieter nur dann etwas sagen, wenn sich die Nachbarn über Geruchsbelästigungen beschweren.

- Gleiches gilt im Übrigen für das Grillen im Garten: Auch das ist erlaubt, solange es die Anwohner nicht stört.

- Dass Kinder im Garten spielen oder ein Planschbecken oder Sandkasten aufgestellt wird, gehört ebenfalls zu den zulässigen Nutzungsmöglichkeiten.

- Stehen im Garten Obstbäume, für deren Pflege der Mieter zuständig ist, darf der Mieter das Obst auch für sich ernten, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.

Quelle: www.arag.de

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