Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Oracle "not amused"

Selbstredend ist die in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterlegene Partei, Oracle, wenig erfreut über den Ausgang dieses Verfahrens:

"Wir meinen, dass der Gerichtshof der Europäischen Union die bedeutsame Chance verpasst hat, eine klare Botschaft über den Wert von Innovation und geistigem Eigentum an die europäische Wirtschaft und europäische Unternehmen auszusenden, wobei er die überzeugenden Hinweise der Europäischen Kommission, mehrerer Mitgliedstaaten und des Generalanwalts missachtet hat, die in dem Verfahren alle Oracle unterstützt haben. Das Urteil ist daher durchaus überraschend.

Unserer Ansicht nach ist dies nicht das Ende der Rechtsentwicklung. Wir vertrauen darauf, dass die EU-Mitgliedstaaten ebenso wie die Europäische Kommission alles in ihrer Macht stehende tun werden, um die Innovationen und Investitionen der europäischen Technologiebranche zu schützen und Geschäftsmodelle, die beides gefährden, zu unterbinden. Ebenso muss verhindert werden, dass Anwendern unnötige Risiken durch Software entstehen, die sie über einen Zweitvertriebsweg erwerben, ohne sicher zu wissen, ob die Lizenzen durch den Erstanwender rechtlich einwandfrei erworben wurden“, argumentiert Dr. Truiken Heydn von TCI Rechtsanwälten, die Oracle vor dem Europäischen Gerichtshof, vertreten haben.

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