Urteil des EuGH

Gebrauchtsoftware darf weiterverkauft werden

Ronald Wiltscheck widmet sich bei ChannelPartner schwerpunktmäßig den Themen Software, KI, Security und IoT. Außerdem treibt er das Event-Geschäft bei IDG voran. Er hat Physik an der Technischen Universität München studiert und am Max-Planck-Institut für Biochemie promoviert. Im Internet ist er bereits seit 1989 unterwegs.

Was BSA von dem EuGH-Urteil hält

Laut der Business Software Alliance (BSA) wirkt sich das EuGH-Urteil nur auf einen kleinen Teil der Softwarelizenzen. Dennoch das Stimmorgan der weltweit agierenden Software-Industrie zeigt sich von dieser gerichtlichen Entscheidung doch stark überrascht, war es doch bis dato Usus, die Übertragung von Software-Lizenzen nur in Ausnahmefällen zuzulassen.

"Es war bisher herrschende Rechtsauffassung, dass Lizenzen für Programme nicht übertragbar sind, wenn diese aus dem Internet heruntergeladen wurden. Die aktuelle EuGH-Entscheidung macht mit dieser allgemein akzeptierten Auslegung Schluss. Wir sind aber der Ansicht, dass das Urteil nur einen kleinen Teil des Marktes betrifft, nämlich den für zeitlich unbegrenzt lizenzierte Software. Wir begrüßen zudem die Entscheidung des Gerichts, die Aufspaltung von Lizenzpaketen und damit den Verkauf von Einzellizenzen an verschiedene Anwender zu untersagen. Wir werden das Urteil tiefer analysieren, um seine möglichen Auswirkungen auf die Software-Industrie genauer abschätzen zu können“, argumentiert Thomas Boué, EMEA-Director of Government Relations bei BSA. (rw)

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