Gebühr für Rekla-mationen unzulässig

06.08.2000

Selbst wenn ein Kunde ein Gerät ungerechtfertigt reklamiert, darf ein Computerhändler keine Bear-beitungsgebühr verlangen. Das Oberlandesgericht Hamm wies darauf hin, dass Käufern eine gebührenfreie Fehlersuche zustünde (Az: 13 U 71/99). Die Begrün-dung: Kunden seien selten Profis und könnten daher nicht selber einschätzen, ob bei einem nicht funktionierenden Gerät tatsächlich ein Mangel oder lediglich ein Bedienungsfehler vorliege. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte entsprechend (Az: 6 U 161/98). (kj)

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