Gebührenpflichtige Service-Telefon-nummer

26.10.2000

Ein Gewerbetreibender verstößt gegen § 3 UWG, wenn er in einer an den Letztverbraucher gerichtete Werbung in Zeitungsanzeigen oder im Internet eine mit 1805 beginnende kostenpflichtige Servicenummer angibt, ohne gleichzeitig in der Werbung deutlich darauf hinzuweisen, dass die Nummer gebührenpflichtig ist und in welcher Höhe Gebühren je Zeiteinheit entstehen. Dies gilt unabhängig vom Wert der beworbenen Produkte (Oberlandesgericht Stuttgart, Az.: 2 U 167/99). (jlp)

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