Geburtstagsfeier des Geschäftsführers: gewinnmindernde Betriebsausgabe?

30.09.2004
In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ging es um die Frage, wie die Aufwendungen anlässlich der Geburtstagsfeier eines GmbH-Geschäftsführers zu verbuchen sind (Az. I R 57/03).

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Bundesfinanzhofs ging es um die Frage, wie die Aufwendungen anlässlich der Geburtstagsfeier eines GmbH-Geschäftsführers zu verbuchen sind (Az. I R 57/03).

Die GmbH behandelte die Ausgaben der Gesellschaft als gewinnmindernde Betriebsausgaben. Das Finanzamt dagegen sah darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA).

Der Bundesfinanzhof schloss sich dem Finanzamt an: Der Geburtstag des Geschäftsführers war der zentrale Anlass und das Hauptthema der Veranstaltung, lediglich die Organisation und Finanzierung erfolgte durch die GmbH. Die Feier wird deshalb dem Privatbereich zugordnet und kann somit nicht als Betriebsausgabe berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, dass die meisten Gäste der Feier Geschäftsfreunde waren. (bz)

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