Gefeuerter Geschäftsführer

20.02.1998

Wird der mit der Erstellung eines Jahresabschlusses befaßte Geschäftsführer einer GmbH mit erheblichen Bewertungsdivergenzen in den Zahlenwerken seiner Mitarbeiter konfrontiert, dann muß er entweder die maßgeblichen Unterlagen der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft überlassen oder aber selbst den Divergenzen in zumutbarem Umfang nachgehen. Unterläßt er beides und kommt es deswegen fälschlich und zum Nachteil der Gesellschaft zum Ausweis eines erheblich höheren Ergebnisses, so kann das zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags gemäß ñ 626 BGB berechtigen (Aktenzeichen: Oberlandesgericht Bremen, Az.: 2 U 110/96). (jlp)

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