Gehaltsstruktur in der Firma darf geheim bleiben

05.09.2002
Arbeitnehmer müssen nicht über die Höhe des Gehalts ihrer Kollegen informiert werden. Damit wurde die Klage eines Ingenieurs gegen ein Chemieunternehmen zurückgewiesen.

Arbeitnehmer müssen nicht über die Höhe des Gehalts ihrer Kollegen informiert werden. Damit wurde die Klage eines Ingenieurs gegen ein Chemieunternehmen zurückgewiesen.

Der Arbeitnehmer hatte nach seiner vom Arbeitsgericht für unwirksam erklärten Kündigung Einblick in die Lohnabrechnungen seiner Kollegen gefordert. Damit wollte er eine mögliche Lohnerhöhung für andere Mitarbeiter in seine eigene Gehaltsforderung einbeziehen können. Dem steht aber das schützenswerte Interesse der Firma an der Geheimhaltung ihrer Gehaltsstruktur entgegen (Landesarbeitsgericht Frankfurt/Main, Az.: 3 Sa 1145/99). (jlp)

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