Gekündigt: Angestellter plädiert auf Internet-Sucht

20.11.2003
Ein Angestellter des Bundeslandes Niedersachsen wehrt sich derzeit vor dem Arbeitsgericht Hannover mit einer eher ungewöhnlichen Begründung gegen seine Kündigung. Er war fristlos gefeuert worden, weil er während seiner Arbeitszeit immer wieder teure Pornoseiten aufgerufen hatte. Sein Arbeitgeber beziffert den entstandenen Schaden auf mehr als 10.000 Euro. Der Mann behauptet nun, er sei „Internet-süchtig" und deshalb nicht mehr „steuerungsfähig" gewesen. Nach Meinung von vielen Suchtexperten könnte seine Begründung tatsächlich mehr als eine Ausrede sein. In den USA hat die Krankheit sogar schon einen Namen. Die „Internet Addiction Disorder (IAD)" kann demnach in verschiedenen Formen auftreten: Als Sucht nach Pornosites, nach Online-Shopping, nach Gewinnspielen oder Computerspielen. Auch gebe es Süchtige nach Cyber-Beziehungen oder Informationssüchtige. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der deutschen Internet-Süchtigen aktuell auf etwa eine Million, das entspreche etwa drei Prozent der User. Ob sich die Richter von diesen Zahlen beeindrucken lassen, ist allerdings noch offen: Beim ersten Gerichtstermin konnte keine Einigung erzielt werden. (mf)

Ein Angestellter des Bundeslandes Niedersachsen wehrt sich derzeit vor dem Arbeitsgericht Hannover mit einer eher ungewöhnlichen Begründung gegen seine Kündigung. Er war fristlos gefeuert worden, weil er während seiner Arbeitszeit immer wieder teure Pornoseiten aufgerufen hatte. Sein Arbeitgeber beziffert den entstandenen Schaden auf mehr als 10.000 Euro. Der Mann behauptet nun, er sei „Internet-süchtig" und deshalb nicht mehr „steuerungsfähig" gewesen. Nach Meinung von vielen Suchtexperten könnte seine Begründung tatsächlich mehr als eine Ausrede sein. In den USA hat die Krankheit sogar schon einen Namen. Die „Internet Addiction Disorder (IAD)" kann demnach in verschiedenen Formen auftreten: Als Sucht nach Pornosites, nach Online-Shopping, nach Gewinnspielen oder Computerspielen. Auch gebe es Süchtige nach Cyber-Beziehungen oder Informationssüchtige. Die Hessische Landesstelle für Suchtfragen schätzt die Zahl der deutschen Internet-Süchtigen aktuell auf etwa eine Million, das entspreche etwa drei Prozent der User. Ob sich die Richter von diesen Zahlen beeindrucken lassen, ist allerdings noch offen: Beim ersten Gerichtstermin konnte keine Einigung erzielt werden. (mf)

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