20.000 statt 5.000 Euro für Spitzenverdiener

Geldstrafen - Tagessatz-Obergrenze drastisch erhöht

13.02.2009
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Anhebung der Höchstgrenze eines Tagessatzes bei Geldstrafen beschlossen.

Nach dem Motto: "Was wirken soll, muss wehtun", sollen die Richter künftig einen Tagessatz in Höhe von max. 20 000 Euro - statt wie bisher 5000 Euro - verhängen können. Darauf weist die Haufe-Online-Redaktion (www.haufe.de) hin.

Ziel: Täter mit sehr hohen Einkommen so hart zu treffen wie Normalverdiener

Ziel der geplanten Neuregelung: Durch ein verändertes Tagessatzsystem soll eine Geldstrafe einen Täter mit einem sehr hohen Einkommen genauso schwer treffen wie einen Normal- oder Geringverdiener. Übersteigt das tägliche Nettoeinkommen die derzeit geltende Obergrenze von 5000 Euro, ist diese Belastungsgleichheit nach heutigem Recht nicht gewährleistet. Die Sanktion ist für "Großverdiener" nicht vergleichbar spürbar wie für einen durchschnittlich verdienenden Täter, dessen Tageseinkommen durch die Geldstrafe voll aufgezehrt wird.

Vervierfachung der Tagessatzobergrenze geplant

Aus der vorgesehenen Vervierfachung der Tagessatzobergrenze ergibt sich, dass als höchste mögliche Geldstrafe zukünftig 7,2 Millionen Euro bei einer Einzeltat und 14,4 Millionen Euro bei mehreren Taten verhängt werden kann; die bisherigen Höchstgrenzen liegen bei 1,8 bzw. 3,6 Millionen Euro.

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