Gema: Abgabe auf DVD-Rohlinge beschlossene Sache

13.01.2003
Die in der ZPü zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis Aufnahme Medien, kurz IM genannt, eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen von DVD-Rohlingen getroffen. Demnach werden alle DVD-Rohlinge mit einer Speicherkapazität von 4,7 GB mit 0,087 Euro je Spielstunde beaufschlagt. Dabei wurde ein Rohling mit zwei Stunden Spieldauer angesetzt. Die Regelung gilt ab den 1.1.2003 und beträgt dementsprechend 0,174 Euro pro Rohling.Daten-CD-R/RWs werden mit 0,072 Euro je Spielstunde veranschlagt. Dabei gilt: Es werden nur volle Stunden berechnet. Eine 74 Minuten CD-R entspricht also zwei Stunden und die ZPü erhält dementsprechend 0,0144 Euro pro Rohling. Da Daten-CDs nur zu einem geringen Teil für die überspielung von Musikdaten genutzt werden müssen auch nur für 30 Prozent der eingeführten Rohlinge Abgaben entrichtet werden. Bei DVD-Rohlingen gilt das allerdings nicht, hier sind für alle verkauften Rohlinge Abgaben zu entrichten. Die Abgaben muss entweder der Hersteller oder aber der Importeur zahlen. (jh)

Die in der ZPü zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften haben mit dem Informationskreis Aufnahme Medien, kurz IM genannt, eine einvernehmliche Regelung über die Zahlung von Urhebervergütungen von DVD-Rohlingen getroffen. Demnach werden alle DVD-Rohlinge mit einer Speicherkapazität von 4,7 GB mit 0,087 Euro je Spielstunde beaufschlagt. Dabei wurde ein Rohling mit zwei Stunden Spieldauer angesetzt. Die Regelung gilt ab den 1.1.2003 und beträgt dementsprechend 0,174 Euro pro Rohling.Daten-CD-R/RWs werden mit 0,072 Euro je Spielstunde veranschlagt. Dabei gilt: Es werden nur volle Stunden berechnet. Eine 74 Minuten CD-R entspricht also zwei Stunden und die ZPü erhält dementsprechend 0,0144 Euro pro Rohling. Da Daten-CDs nur zu einem geringen Teil für die überspielung von Musikdaten genutzt werden müssen auch nur für 30 Prozent der eingeführten Rohlinge Abgaben entrichtet werden. Bei DVD-Rohlingen gilt das allerdings nicht, hier sind für alle verkauften Rohlinge Abgaben zu entrichten. Die Abgaben muss entweder der Hersteller oder aber der Importeur zahlen. (jh)

Zur Startseite