Gesamtschuldnerische Haftung

Gema und Co. - Auch Händler tragen Abgabenrisiko

07.11.2008
Gema, VG-Wort, ZPÜ - alle Verwertungsgesellschaften langen kräftig zu. Und alle Beteiligten in der Lieferkette haften gesamtschuldnerisch. Selbst der Händler ist zu Abgaben verpflichtet, wenn nicht der Lieferant die Last trägt. Und das gilt auch für jeden MP3-Player.
Foto: Detlef Scholz

Vorsicht bei über windige Kanäle importierten MP3-Playern und anderen ITK-Produkten! Denn wenn in Deutschland kein anderer "Inverkehrbringer" ausfindig gemacht werden kann, der auf die Geräte Urheberrechtsabgaben leistet, dann flattert dem Händler unter Umständen eine Forderung der Gema, der VG-Wort oder des Dachverbands, der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ), ins Haus. Denn wegen der gesamtschuldnerischen Haftung kann jeder Beteiligte der Lieferkette, vom Hersteller über den Importeur und Distributor bis hin zum kleinen Straßenhändler, in die Pflicht genommen werden.

Der Fall Apple

Groß war daher die Aufregung, als Apple mit Europa-Hauptsitz in Irland nicht mehr einsehen wollte, für den iPod oder auch das iPhone über den MP3-Obolus von 2,56 Euro hinausgehende Urheberrechtsabgaben zu tragen. Denn seit Anfang des Jahres fordern die Verwertungsgesellschaften auch Abgaben auf digitale Speichermedien - allerdings in unbestimmter Höhe. Gesetzlich ist Apple als nicht in Deutschland ansässig laut einem Händler auch gar nicht verpflichtet, die Urheberrechtsabgaben zu leisten. Vielmehr ist es eben der Inverkehrbringer. In diesem Fall wurden von der Presse die Distributoren Ingram Micro und Tech Data genannt.

Wenn alle Forderungen von ZPÜ und Co. durchgingen, würde sich der "iPod classic" mit 120 GB (Ende September für rund 340 Euro angeboten) laut Branchenkennern um 120 Euro verteuern. Bisher nicht geklärt ist, welche Abgaben auf multimedia-fähige Handys anfallen. Die Gema fordert so viel wie für MP3-Player plus Abgaben für vorinstallierte Töne. Wie dem auch sei: Erst als etliche Handelshäuser drohten, die Produkte des US-Unternehmens aus dem Sortiment zu nehmen, und Ingram Micro sowie Tech Data für den "Risikoaufschlag" entsprechende Preiserhöhungen für Oktober ankündigten, lenkte Apple ein. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 übernimmt der Hersteller das Risiko für anfallende Urheberrechtsabgaben und hat somit sein Weihnachtsgeschäft gerettet.

Zur Startseite