Gemischte Mietobjekte: Nebenkosten vorab bereinigen

13.02.2006
Der Vermieter ist bei Erstellung der Nebenkostenabrechnung verpflichtet, die Kosten, die auf gewerbliche Nutzflächen entfallen, vorab zu bereinigen.

Befinden sich in einem Gebäude Mietwohnungen und Geschäftsräume, so ist der Vermieter bei Erstellung der Mietnebenkostenabrechnung verpflichtet, die Kosten, die auf gewerbliche Nutzflächen entfallen, vorab zu bereinigen (so genannter Vorwegabzug). Auf die Wohnfläche dürfen so nur Kosten verteilt werden, die ihren Grund in der Wohnungsnutzung haben. Dass die Abrechnung bei gemischten Objekten dadurch erheblich aufwendiger wird und gegebenenfalls sogar mit unterschiedlichen Umlageschlüsseln gearbeitet werden muss, ist unvermeidlich und dem Vermieter zumutbar. Landgericht Aachen, Az.: 7 S 116/04 (jlp/mf)

Zur Startseite