Genügend Vorrat muss sein

09.07.2000

Wird in der Beilage zu einer Tageszeitung für Computerartikel geworben, muss der Werbende auch dafür sorgen, dass genügend EDV-Geräte zum Verkauf bereitstehen. Es liegt eine Irreführung vor, wenn die beworbenen EDV-Geräte bereits eine Woche nach Erscheinen dieser Werbung nicht mehr vorrätig sind (Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 71/97). (jlp)

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