Gericht: Buchpreisbindung gilt auch für Ebay Co.

16.06.2004
Die Buchpreisbindung gilt grundsätzlich auch bei Internet-Auktionen.

Die Buchpreisbindung gilt grundsätzlich auch bei Internet-Auktionen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt gestern entschieden. Ein Privatmann hatte regelmäßig neue Bücher versteigert und sich dabei nicht an den Ladenpreis gehalten. Das war nicht rechtens.

Das Gericht sah es dabei als nebensächlich an, ob der Verkäufer nur nebenher Bücher versteigert. Aus dem Urteil geht aber auch hervor, dass die gelegentliche private Versteigerung eines gekauften oder geschenkt bekommen Buches durchaus erlaubt ist. Was zählt ist die auf dauerhaften Gewinn ausgerichtet Geschäftsmäßigkeit dahinter.

Grundsätzlich nicht von der Buchpreisbindung betroffen sind Mängelexemplare und gebrauchte Bücher. (Az.: 11 U (Kart) 18/04). (cm)

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