Gericht: Kein einseitiges Kündigungsrecht für Provider

27.11.2003
Online-Provider dürfen künftig keine einseitigen Kündigungsrechte in ihre Verträge schreiben, wenn sie zu Lasten der Kunden gehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine entsprechende Klausel jetzt als unzulässig beurteilt. In dem Fall hatte die 1&1 Internet AG ihre Kunden vertraglich eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ohne Möglichkeit zur Kündigung vorgeschrieben, sich selbst aber zugleich vorbehalten, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt. In erster Instand unterlagen die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Koblenz, doch im Berufungsverfahren bekamen sie recht (AZ 2U504/03), weil die Klausel nach Ansicht der Richter "vollkommen zu Lasten des Kunden" geht. (mf)

Online-Provider dürfen künftig keine einseitigen Kündigungsrechte in ihre Verträge schreiben, wenn sie zu Lasten der Kunden gehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz hat eine entsprechende Klausel jetzt als unzulässig beurteilt. In dem Fall hatte die 1&1 Internet AG ihre Kunden vertraglich eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten ohne Möglichkeit zur Kündigung vorgeschrieben, sich selbst aber zugleich vorbehalten, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dagegen hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) geklagt. In erster Instand unterlagen die Verbraucherschützer vor dem Landgericht Koblenz, doch im Berufungsverfahren bekamen sie recht (AZ 2U504/03), weil die Klausel nach Ansicht der Richter "vollkommen zu Lasten des Kunden" geht. (mf)

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