Gericht weist Klage gegen ThyssenKrupp-Entsenderecht ab

02.07.2007
DÜSSELDORF (Dow Jones)--Das Landgericht Essen hat eine Klage gegen das umstrittene Entsenderecht bei der ThyssenKrupp AG abgewiesen. Dies gab das Gericht am Montag bekannt, nachdem es am Freitag hierzu eine mündliche Verhandlung gegeben hatte. Ein ThyssenKrupp-Sprecher sagte am Freitag, der Konzern sehe durch den Spruch seine Rechtsauffassung bestätigt.

DÜSSELDORF (Dow Jones)--Das Landgericht Essen hat eine Klage gegen das umstrittene Entsenderecht bei der ThyssenKrupp AG abgewiesen. Dies gab das Gericht am Montag bekannt, nachdem es am Freitag hierzu eine mündliche Verhandlung gegeben hatte. Ein ThyssenKrupp-Sprecher sagte am Freitag, der Konzern sehe durch den Spruch seine Rechtsauffassung bestätigt.

Das Entsenderecht sichert dem Hauptaktionär von ThyssenKrupp, der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, künftig drei Aufsichtsratsmandate fest zu. Eine entsprechende Satzungsänderung war im Januar von der Hauptversammlung des Konzerns nach zuvor heftiger Diskussion gebilligt worden. Die Stiftung hält mittlerweile 25,1% der ThyssenKrupp-Aktien.

Die Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dreier Riedel, die die Klage beim Landgericht Essen eingereicht hatte, kündigte am Montag an, Berufung gegen den Richterspruch beim Oberlandesgericht Düsseldorf einzulegen. Anwalt Peter Dreier sagte zu Dow Jones Newswires, er sehe weiterhin gute Chancen, das Verfahren zu gewinnen. Es gehe darum, die Vereinbarkeit des Entsenderechts mit dem Europarecht zu überprüfen. Webseiten: http://www.thyssenkrupp.de

http://www.lg-essen.nrw.de

http://www.dreier-riedel.de

-Von Andreas Heitker, Dow Jones Newswires, +49 (0)211 13872 14, andreas.heitker@dowjones.com

DJG/hei/bam

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