Gerichtsurteil: Die Telekom muss die "letzte Meile" freigeben

25.02.2002
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Machtwort gesprochen, das den jahrelangen Streit zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern beenden wird: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zur letzten Meile gewähren, so das Gericht. Sollte die bestehende Verkabelung im Haus des Telefonkunden der Telekom gehören, müsse sie den Wettbewerbern ein Angebot unterbreiten, oder die Nutzung durch den Konkurrenten kostenlos dulden.Im Jahr 1998 hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Telekom aufgefordert, dem Konkurrenten Isis einen Zugang zu den Telekom-eigenen Anschlussbuchsen in den Häusern der Kunden zu ermöglichen. Die Telekom weigerte sich, und zog vor Gericht. Nun wird sich die Telekom der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes beugen müssen, denn eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ausgeschlossen. Lediglich gegen den Ausschluss der Revision kann die Telekom noch Beschwerde einlegen.(st)

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Machtwort gesprochen, das den jahrelangen Streit zwischen der Telekom und ihren Wettbewerbern beenden wird: Die Telekom muss ihren Wettbewerbern den Zugang zur letzten Meile gewähren, so das Gericht. Sollte die bestehende Verkabelung im Haus des Telefonkunden der Telekom gehören, müsse sie den Wettbewerbern ein Angebot unterbreiten, oder die Nutzung durch den Konkurrenten kostenlos dulden.Im Jahr 1998 hatte die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post die Telekom aufgefordert, dem Konkurrenten Isis einen Zugang zu den Telekom-eigenen Anschlussbuchsen in den Häusern der Kunden zu ermöglichen. Die Telekom weigerte sich, und zog vor Gericht. Nun wird sich die Telekom der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes beugen müssen, denn eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht ist ausgeschlossen. Lediglich gegen den Ausschluss der Revision kann die Telekom noch Beschwerde einlegen.(st)

Zur Startseite