Gerichtsurteil gegen Primus-Online: "Powershopping ist sittenw

06.06.2001
Der Kölner Internet-Händler Primus Online hat gestern vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Schlappe einstecken müssen: Die Richter verboten dem Anbieter das Verkaufen nach dem Powershopping-Modell, bei dem die Preise nach der Anzahl der Käufer gestaffelt sind. Diese Verkaufsform nutze die Spiellust der Kunden sittenw aus und locke sie übertrieben an, heißt es in der Begründung. Sittenw sei das Powershopping deshalb, weil der Kunde das Risiko hat, die Ware nicht zu bekommen, oder doch einen höheren Preis akzeptieren zu müssen. Primus indessen denkt nicht daran, sein Angebot zu ändern, und hofft jetzt auf eine positive Entsche des Bundesgerichtshofes. (st)

Der Kölner Internet-Händler Primus Online hat gestern vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Schlappe einstecken müssen: Die Richter verboten dem Anbieter das Verkaufen nach dem Powershopping-Modell, bei dem die Preise nach der Anzahl der Käufer gestaffelt sind. Diese Verkaufsform nutze die Spiellust der Kunden sittenw aus und locke sie übertrieben an, heißt es in der Begründung. Sittenw sei das Powershopping deshalb, weil der Kunde das Risiko hat, die Ware nicht zu bekommen, oder doch einen höheren Preis akzeptieren zu müssen. Primus indessen denkt nicht daran, sein Angebot zu ändern, und hofft jetzt auf eine positive Entsche des Bundesgerichtshofes. (st)

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